Im Verfahren 94 IN 17/26 hat das Amtsgericht Neumünster am 23. April 2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Diskothek Schwentinental GmbH & Co. KG angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Dieselstraße 3 in 24223 Schwentinental wird über seine persönlich haftende Gesellschafterin, die Diskothek Schwentinental Verwaltung GmbH, vertreten. Geschäftsführer ist Dirk Hennig.
Insolvenzverwalter übernimmt zentrale Rolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt.
Das Gericht ordnete an:
Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich
auch die Einziehung von Forderungen unterliegt dieser Zustimmung
das Vermögen soll vor weiteren Nachteilen geschützt werden
Veranstaltungs- und Nachtlebenbranche betroffen
Die Gesellschaft betreibt nach ihrer Bezeichnung eine Diskothek und ist damit Teil der Event- und Nachtlebenbranche. Diese Branche steht seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, unter anderem durch:
verändertes Freizeitverhalten
gestiegene Betriebskosten
unsichere Einnahmesituationen
Gerade kleinere und mittelständische Betreiber sind anfällig für Liquiditätsengpässe.
Weitere Entwicklung offen
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ebenso wird bewertet, ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist.
Mit der Entscheidung im Verfahren 94 IN 17/26 befindet sich die Diskothek Schwentinental GmbH & Co. KG in einer entscheidenden Phase ihrer wirtschaftlichen Entwicklung.