Im Insolvenzverfahren 7 IN 114/25 hat das Amtsgericht Mayen das Aus für die Oldtimer Youngtimer Werkstatt MYK GmbH & Co. KG besiegelt. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde bereits am 27. März 2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Seit dem 23. April 2026 ist der Beschluss rechtskräftig.
Das Unternehmen mit Sitz in der Fraunhofer Straße 13 in 56218 Mülheim-Kärlich wurde über die Komplementärin, die Oldtimer Youngtimer Verwaltungs GmbH, vertreten. Geschäftsführer ist Maik Jakobs.
Spezialisierter Werkstattbetrieb
Die Gesellschaft war im Bereich Wartung, Restaurierung und Instandsetzung von Oldtimern und Youngtimern tätig. Solche Betriebe bedienen eine Nische im Kfz-Gewerbe, die stark von Fachwissen, Ersatzteilverfügbarkeit und zahlungskräftiger Kundschaft abhängt.
Gerade kleinere Werkstätten geraten jedoch zunehmend unter Druck durch steigende Kosten, schwankende Auftragslagen und hohe Spezialisierungsanforderungen.
Keine ausreichende Insolvenzmasse
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Ein reguläres Insolvenzverfahren findet daher nicht statt. Für Gläubiger hat das erhebliche Konsequenzen:
Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren gebündelt verfolgt werden
es gibt keinen Insolvenzverwalter
die Durchsetzung von Ansprüchen bleibt individuell und oft aussichtslos
Einordnung
Mit der rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren 7 IN 114/25 endet die wirtschaftliche Perspektive der Gesellschaft faktisch. Fälle wie dieser zeigen, dass selbst spezialisierte Handwerksbetriebe in Nischenmärkten nicht vor finanziellen Schieflagen geschützt sind, wenn Liquiditätsreserven fehlen.