Interviewer: Frau Bontschev, bei der creditshelf Aktiengesellschaft verlieren Aktionäre ihre Anteile vollständig. Was ist hier konkret passiert?
Rechtsanwältin Bontschev: Im Rahmen eines gerichtlich bestätigten Insolvenzplans wurden sämtliche Aktien der bisherigen Aktionäre auf einen neuen Investor übertragen. Das bedeutet, die Altaktionäre sind vollständig aus dem Unternehmen ausgeschieden – ohne eigene Zustimmung.
Interviewer: Das klingt für viele wie eine Enteignung. Ist das rechtlich zulässig?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja, das ist zulässig. Die Insolvenzordnung erlaubt solche Maßnahmen ausdrücklich. Wenn ein Insolvenzplan dies vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zustimmung der Aktionäre ersetzt werden. Man spricht hier von einer gesetzlich fingierten Zustimmung.
Interviewer: Warum geht man diesen Schritt?
Rechtsanwältin Bontschev: Ziel ist die Sanierung des Unternehmens. Ein neuer Investor übernimmt und benötigt in der Regel die vollständige Kontrolle. Ohne diesen Schritt wäre eine Fortführung oft nicht möglich. Für die bisherigen Aktionäre bleibt dann meist kein wirtschaftlicher Wert mehr übrig.
Interviewer: Haben die betroffenen Aktionäre Anspruch auf eine Entschädigung?
Rechtsanwältin Bontschev: In den meisten Fällen nicht. Aktionäre stehen im Insolvenzverfahren ganz am Ende der Rangfolge. Zuerst werden die Gläubiger bedient. Wenn danach kein Vermögen mehr vorhanden ist, gehen die Aktionäre leer aus.
Interviewer: Viele Anleger sind überrascht, dass ihre Aktien einfach aus dem Depot verschwinden. Wie ist das zu bewerten?
Rechtsanwältin Bontschev: Das ist ein automatisierter Vorgang nach Rechtskraft des Insolvenzplans. Die Aktien werden ausgebucht und dem Investor zugeordnet. Für die Anleger wirkt das oft abrupt, ist aber rechtlich klar geregelt.
Interviewer: Welche Bedeutung hat die gleichzeitige Kapitalherabsetzung?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Kapitalherabsetzung dient der bilanziellen Neuaufstellung des Unternehmens. Sie ist Teil der Sanierung. Für die Altaktionäre hat sie allerdings keine praktische Bedeutung mehr, da ihre Beteiligung bereits vollständig entfallen ist.
Interviewer: Gibt es für Anleger noch Möglichkeiten, sich zu wehren?
Rechtsanwältin Bontschev: Theoretisch ja, etwa durch Rechtsmittel gegen den Insolvenzplan. In der Praxis sind die Erfolgsaussichten jedoch gering, wenn das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Interviewer: Was sollten Anleger aus diesem Fall mitnehmen?
Rechtsanwältin Bontschev: Dass Aktien immer ein unternehmerisches Risiko darstellen. Im Insolvenzfall tragen Aktionäre das höchste Risiko und können ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren – selbst dann, wenn das Unternehmen weitergeführt wird.