Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 26. März 2026 im Verfahren 701 IN 103/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kapteina Autovermietung GmbH mit Sitz in Neubrandenburg angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 21433 eingetragen und wird von Geschäftsführer Stefan Kapteina vertreten.
Gericht sichert Vermögen – weitreichende Maßnahmen
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sabine Fochler aus Penzlin bestellt. Das Gericht ordnete umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an, die über einen einfachen Zustimmungsvorbehalt hinausgehen.
Zu den zentralen Punkten zählen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden weitgehend untersagt und bereits laufende Verfahren ausgesetzt
- Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin möglich
- Die Verfügungsmacht über Bankkonten und Forderungen wurde der Geschäftsführung entzogen und auf die Insolvenzverwalterin übertragen
- Schuldner dürfen Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten
Zudem ist die Verwalterin berechtigt, Konten zu führen, Forderungen einzuziehen sowie die Geschäftsräume zu betreten und umfassende Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Geschäftstätigkeit: Klassische Autovermietung
Die Kapteina Autovermietung GmbH ist – wie der Name eindeutig erkennen lässt – im Bereich der Fahrzeugvermietung tätig. Typische Leistungen solcher Unternehmen umfassen:
- Kurz- und Langzeitvermietung von Pkw und Nutzfahrzeugen
- Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen, etwa für Werkstätten oder Versicherungsfälle
- Vermietung an Privatkunden und Geschäftskunden
- teilweise ergänzende Dienstleistungen wie Fahrzeugzustellung oder Flottenlösungen
Die Branche ist stark kapitalintensiv, da Fahrzeugflotten finanziert und instand gehalten werden müssen. Gleichzeitig ist sie abhängig von Auslastung, regionaler Nachfrage und Kostenentwicklungen, etwa bei Finanzierung und Versicherung.
Einordnung
Die angeordneten Maßnahmen zeigen, dass das Gericht eine Sicherung der Vermögenswerte für erforderlich hält. Insbesondere die Übertragung der Kontrolle über Bankkonten und Forderungen auf die Insolvenzverwalterin deutet auf eine angespannte wirtschaftliche Lage hin.
In der nun beginnenden Prüfungsphase wird die Insolvenzverwalterin klären:
- ob ausreichend Vermögen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist
- ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann
- ob eine Sanierung oder ein Verkauf des Unternehmens möglich ist
Gerade im Bereich der Autovermietung bestehen grundsätzlich Chancen auf eine Fortführung, sofern die Auslastung und die Struktur der Fahrzeugflotte tragfähig sind. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.