Das Amtsgericht Heilbronn hat am 25. März 2026 um 12:00 Uhr im Verfahren 10 IN 378/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der C & C Immobilien GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Sülmerstraße in Heilbronn hatte zuvor selbst Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 774231 eingetragen und wird von Geschäftsführer Zihni Cagin vertreten.
Insolvenzverwalter eingesetzt – weitreichende Eingriffe
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Harry Kressl aus Heilbronn bestellt. Das Gericht ordnete nicht nur einen Zustimmungsvorbehalt an, sondern entzog der Geschäftsführung in zentralen Bereichen die Verfügungsbefugnis.
Zu den wesentlichen Maßnahmen zählen:
- Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich
- Die Kontrolle über Bankkonten und Forderungen geht auf den Insolvenzverwalter über
- Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden weitgehend untersagt und ausgesetzt
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Konten zu führen, Forderungen einzuziehen sowie Geschäftsräume zu betreten und Unterlagen einzusehen.
Prüfung von Insolvenzgründen und Fortführungschancen
Zusätzlich wurde der Insolvenzverwalter als Sachverständiger beauftragt. Er soll prüfen,
- ob ein Insolvenzgrund (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt
- ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Verfahren zu eröffnen
- ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint
Geschäftstätigkeit: Immobilienunternehmen
Die C & C Immobilien GmbH ist dem Namen nach im Immobilienbereich tätig. Typische Geschäftsfelder solcher Gesellschaften umfassen:
- Ankauf und Verkauf von Immobilien
- Projektentwicklung und Bauträgertätigkeit
- Verwaltung von Immobilienbeständen
- Vermittlung von Immobilien
Unternehmen dieser Branche sind häufig stark von Finanzierungsbedingungen, Zinsentwicklung und Marktnachfrage abhängig.
Einordnung
Die angeordneten Maßnahmen gehen über einen einfachen Zustimmungsvorbehalt hinaus und zeigen, dass das Gericht die Vermögenslage als besonders schutzbedürftig einschätzt. Die teilweise Übertragung der Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter ist ein deutliches Signal für eine angespannte wirtschaftliche Situation.
Die kommenden Wochen sind entscheidend: Erst nach Abschluss der Prüfung wird das Gericht darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Sanierung oder Fortführung möglich ist.