Aktenzeichen 132 IN 8/26
Die wirtschaftliche Lage der Landschlachterei Tolle und Kroll GmbH aus Diekholzen hat zu einem gerichtlichen Eingriff geführt. Das Amtsgericht Hildesheim hat am 17. März 2026 um 08:16 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Marienburger Straße 12 in 31199 Diekholzen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 203590 eingetragen. Mit der Entscheidung des Gerichts wird deutlich, dass sich das Unternehmen in einer finanziell angespannten Situation befindet, die eine gerichtliche Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte erforderlich macht.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Hildesheimer Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt. Mit ihrer Einsetzung unterliegt die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft erheblichen Einschränkungen. Verfügungen über das Vermögen sind nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam, wodurch sichergestellt werden soll, dass keine Vermögensverschiebungen zulasten der Gläubiger erfolgen.
Zudem wurden die Schuldner des Unternehmens ausdrücklich angewiesen, Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft zu leisten, sondern ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung. Damit erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Kontrolle über die finanziellen Zuflüsse und kann diese im Interesse einer geordneten Verfahrensprüfung bündeln.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient in dieser Phase vor allem der Sicherung und Bestandsaufnahme des Unternehmensvermögens. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob gegebenenfalls eine Fortführung des Betriebs möglich ist.
Für die Landschlachterei Tolle und Kroll GmbH beginnt damit eine entscheidende Phase, in der sich zeigen wird, ob eine Sanierungsperspektive besteht oder ob das Verfahren in eine endgültige Insolvenz mündet.