Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die STRABAG SE eine Geldstrafe in Höhe von 31.350 Euro verhängt. Anlass sind zwei Verstöße gegen die europäische Marktmissbrauchsverordnung.
Verspätete Veröffentlichung von Eigengeschäften
Konkret geht es um sogenannte Directors’ Dealings-Meldungen, also Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungspersonen. Nach den Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (EU) 596/2014 (MAR) müssen Emittenten entsprechende Meldungen spätestens zwei Geschäftstage nach deren Erhalt veröffentlichen.
Im vorliegenden Fall wurden zwei dieser Meldungen nicht fristgerecht publiziert. Die Vorschriften zu Directors’ Dealings dienen der Transparenz am Kapitalmarkt. Sie sollen sicherstellen, dass Investoren zeitnah darüber informiert werden, wenn Führungskräfte oder ihnen nahestehende Personen Aktien oder andere Finanzinstrumente des eigenen Unternehmens kaufen oder verkaufen.
Transparenz als zentrales Marktprinzip
Die rechtzeitige Veröffentlichung solcher Transaktionen ist ein wesentliches Element zur Wahrung der Marktintegrität. Sie ermöglicht es Anlegerinnen und Anlegern, potenziell kursrelevante Informationen in ihre Entscheidungen einzubeziehen und stärkt das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig. Es besteht daher die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte.
Mit der Sanktion unterstreicht die FMA die Bedeutung der fristgerechten Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Veröffentlichungspflichten und die konsequente Durchsetzung der europäischen Marktmissbrauchsregeln.