Deutschlands Gesellschaft altert – und dieser demografische Wandel macht auch vor Gefängnismauern nicht halt. Immer häufiger müssen Gerichte Haftstrafen gegen Menschen verhängen, die längst das Rentenalter erreicht haben. Für die Justiz bedeutet das eine stille, aber tiefgreifende Herausforderung: Wie organisiert man Haft, wenn chronische Erkrankungen, eingeschränkte Mobilität und Pflegebedürftigkeit zum Alltag gehören?
Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren zuletzt 40 Inhaftierte älter als 60 Jahre, sieben von ihnen sogar 70 oder älter. Noch vor zwei Jahrzehnten lagen die Zahlen deutlich niedriger. Während 2004 im Nordosten 19 Menschen über 60 im Gefängnis saßen, waren es 2012 bereits 27. In den vergangenen zehn Jahren blieben die Werte zwar vergleichsweise stabil, doch Fachleute rechnen langfristig mit weiter steigendem Bedarf.
Barrierearme Zellen und größere Nassbereiche
Mit zunehmendem Alter steigen gesundheitliche Einschränkungen. Ältere Gefangene leiden häufiger unter chronischen Erkrankungen, sind weniger mobil und benötigen mehr medizinische Betreuung. Der Strafvollzug muss daher individueller reagieren als bei jüngeren Insassen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und zugleich eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
In neueren Anstaltsbereichen stehen barrierearme Hafträume zur Verfügung. In der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Bützow etwa gibt es Zimmer mit besonders großen Nasszellen, die auf typische geriatrische Symptome ausgerichtet sind. Dazu zählen etwa Immobilität, Sturzneigung oder Inkontinenz.
Die Sicherungsverwahrung selbst stellt eine besondere Konstellation dar. Betroffene haben ihre Haftstrafe verbüßt, gelten jedoch weiterhin als gefährlich und bleiben deshalb untergebracht. Auch hier besteht die reale Möglichkeit, im Vollzug alt zu werden.
Geplante Pflegeabteilungen – doch das Geld fehlt
Angesichts der Entwicklung wurde sogar die Einrichtung einer eigenen geriatrischen Abteilung in Bützow geplant. Vorgesehen waren spezielle Unterbringungs- und Behandlungsmöglichkeiten für ältere Gefangene mit altersbedingten Einschränkungen wie Demenz, Schlafstörungen oder medikamentenbedingten Problemen. Die Umsetzung wurde jedoch aus finanziellen Gründen auf die Zeit nach 2031 verschoben.
Pflegebedürftige Insassen werden in der Regel von mobilen Pflegediensten innerhalb der Anstalt betreut. In besonders schweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unterbrechen, etwa bei lebensbedrohlicher Erkrankung. Eine solche Entscheidung wird jedoch sorgfältig abgewogen – nicht zuletzt mit Blick auf die öffentliche Sicherheit.
Arbeit, Sport und Vorbereitung auf die Freiheit
Auch im Haftalltag selbst zeigen sich Anpassungen. Arbeitsplätze werden vorrangig jüngeren Gefangenen angeboten, doch wenn möglich, übernehmen ältere Insassen leichtere Tätigkeiten – etwa als Hausarbeiter oder auf dem Außengelände. Speziell ausgewiesene Seniorenarbeitsplätze gibt es nicht.
Im Freizeitbereich stehen ihnen grundsätzlich dieselben Angebote offen wie jüngeren Häftlingen. Bei medizinischer Indikation können zusätzlich gezielte Maßnahmen wie Kardio-Training zur Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems oder verlängerte Aufschlusszeiten gewährt werden.
Andere Bundesländer gehen bereits einen Schritt weiter. In einzelnen Justizvollzugsanstalten existieren spezielle Abteilungen für Gefangene ab 60 Jahren. Dort stehen neben körperlicher Aktivierung auch soziale Begleitung und Beratung im Vordergrund – etwa bei Rentenfragen oder Schwerbehinderungen.
Zwischen Fürsorge und Sicherheitsauftrag
Die Anwesenheit älterer Gefangener wird im Vollzug durchaus differenziert betrachtet. Experten beobachten, dass Senioren seltener in Konflikte verwickelt sind und mitunter eine beruhigende Wirkung auf andere Inhaftierte haben. Gleichwohl bleibt der Justizvollzug in erster Linie ein sicherheitsrelevanter Bereich, in dem Freiheitsentzug durchgesetzt wird.
Die Realität zeigt: Haft ist längst kein Ort mehr ausschließlich für junge Männer im arbeitsfähigen Alter. Mit dem demografischen Wandel wächst auch hinter Gefängnismauern der Bedarf an Pflege, medizinischer Versorgung und altersgerechter Betreuung. Die Frage, wie ein menschenwürdiger Strafvollzug im Alter aussehen kann, wird die Justiz daher noch viele Jahre begleiten.