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Insolvenzantrag gegen die Dynamics GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 810 IN 1006/25 D-12-

Im Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dynamics GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 101516, mangels Masse abgewiesen worden.

Die Gesellschaft ist laut Handelsregister unter c o Britanow & Dr. Hirsch, Westerbachstraße 47 in 60489 Frankfurt am Main geführt. Vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Daniyar Menlibekov, zuletzt wohnhaft in Wiesbaden, derzeit unbekannten Aufenthalts.

Antragstellerin des Verfahrens war das Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main. Mit Beschluss vom 24. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, jedoch keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Grundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung. Maßgeblich war das Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner vom 7. Januar 2026, das das Fehlen kostendeckender Masse bestätigte.

Infolge der Abweisung wurde die Eintragung der Gesellschaft in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 882b Zivilprozessordnung angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 500 Euro festgesetzt.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung, bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung.

Mit dem Beschluss vom 24. Februar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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