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„Klarer Zugang statt Finanz-Dschungel“: BaFin warnt vor Netzwerk dubioser Plattformen

paulracko (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer Reihe nahezu identisch aufgebauter Websites, die ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten sollen. Auffällig ist ein wiederkehrender Einstiegssatz auf den Seiten: „[Name der Website] Klarer Zugang statt Finanz-Dschungel“.

Nach Erkenntnissen der BaFin fordern die Betreiber Interessierte dazu auf, persönliche Daten über ein Kontaktformular zu hinterlegen. Diese Kundendaten werden demnach anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergeleitet. Die betroffenen Websites stehen daher im Verdacht, vor allem der Vermittlung beziehungsweise Geschäftsanbahnung für nicht genehmigte Finanzdienstleistungen zu dienen.

Kein Impressum, keine Aufsicht

Die genannten Internetseiten verfügen über kein rechtsgültiges Impressum. Die Betreiber sind der BaFin nicht bekannt und werden nicht von ihr beaufsichtigt. Damit fehlt es an einer grundlegenden Transparenz, wie sie für seriöse Finanzdienstleister vorgeschrieben ist.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

  • doriva-plenxara.com

  • fereta-qundexar.com

  • lunara-vondilex.com

  • neriva-montilexar.com

  • qeriva-montilex.com

  • soreta-plundexar.com

  • unaccpighe.com – Trevona Qlistera

Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Ohne diese Zulassung handelt es sich um unerlaubte Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher vor einer Registrierung oder Geldüberweisung prüfen, ob ein Anbieter in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist. Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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