Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Aktivitäten im Zusammenhang mit den WhatsApp-Gruppen „Tethys Investment Alliance 771“ und „Tethys Investment Alliance-S62“, den Webseiten „tethys-alliance.de“ und „tethys-uberblick.com“ sowie den Apps „QVTCoinese“ und „QVTCoinese Pro“.
Nach Erkenntnissen der BaFin treten die Betreiber dabei unter dem Namen des international tätigen Unternehmens Tethys Investment Management LLC auf. Es bestehe jedoch kein Zusammenhang zwischen den genannten Angeboten und dem echten Unternehmen oder dessen Mitarbeitenden. Vielmehr handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch.
Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen
In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die genannten Apps Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, benötigt dafür eine Zulassung der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes.
Typischer Ablauf der Masche
Aus vergleichbaren Fällen kennt die BaFin einen typischen Ablauf der Geschäftsanbahnung:
Zunächst werden über soziale Medien Werbeanzeigen geschaltet, in denen kostenlose Aktienempfehlungen, Trading-Seminare oder vermeintliches Expertenwissen angeboten werden. Dabei wird häufig mit bekannten Persönlichkeiten oder regulierten Instituten geworben, um Seriosität vorzutäuschen.
Interessierte werden aufgefordert, einer WhatsApp-Gruppe beizutreten. Dort tritt ein angeblicher Wirtschaftsexperte – meist unterstützt von einer Assistenz – als Gruppenleiter auf. In Seminaren oder täglichen Beiträgen werden zunächst allgemeine Marktanalysen und scheinbar lukrative Anlageideen präsentiert.
Über mehrere Wochen wird gezielt Vertrauen aufgebaut. Anschließend stellen die Initiatoren ein „innovatives“ Handelssystem oder einen exklusiven Krypto-Token vor, der hohe Gewinne verspricht. Gruppenmitglieder werden durch Gewinnspiele, Check-in-Aktionen oder vermeintliche Bonusprogramme zusätzlich gebunden.
In der nächsten Phase sollen sich Anleger auf bestimmten Plattformen oder Apps registrieren – oft mit dem Hinweis auf einen „begrenzten Zugang“. Teilweise wird sogar eine Testphase angeboten, bei der kleinere Beträge ausgezahlt werden, um Vertrauen zu schaffen.
Einzahlungen erfolgen häufig auf ausländische Konten oder in Form von Kryptowerten. Sobald höhere Beträge investiert wurden, steigen Druck und Versprechen. Auszahlungen werden erschwert, an Bedingungen geknüpft oder ganz verweigert. Oft wechseln zudem Domains und Plattformen, sobald erste Warnungen auftauchen.
Empfehlung der Aufsicht
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, vor einer Investition zu prüfen, ob ein Anbieter in der offiziellen Unternehmensdatenbank der Aufsicht zugelassen ist. Fehlt eine Erlaubnis oder besteht eine Warnmeldung, sollten keine Gelder überwiesen werden.
Die aktuelle Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).