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FMA schlägt Alarm: Warnung vor Tag Markets und verbundenen Firmen

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt eindringlich vor dem Abschluss von Geschäften mit den Anbietern Tag Markets, T.M. Financial Ltd sowie Tag Markets Ltd. Nach Angaben der österreichischen Aufsichtsbehörde verfügen diese Unternehmen über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten.

Betroffen ist insbesondere die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018). Die Warnung wurde auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG veröffentlicht.

Angeblicher Sitz im Ausland

Die Anbieter geben laut FMA an, ihren Sitz in St. Lucia beziehungsweise Mauritius zu haben. Beide Standorte sind bei Finanzgeschäften mitunter mit erhöhtem Risiko verbunden, da sie außerhalb des europäischen Aufsichtsraums liegen.

Die Website www.tagmarkets.com wird im Zusammenhang mit den genannten Gesellschaften genannt.

Keine Zulassung – kein Anlegerschutz

Wer in Österreich Wertpapierdienstleistungen erbringen will, benötigt eine entsprechende Konzession. Diese stellt sicher, dass Anbieter strenge regulatorische Vorgaben erfüllen, darunter:

  • Eigenkapitalanforderungen

  • Transparenzpflichten

  • Geldwäscheprävention

  • Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Fehlt eine solche Zulassung, besteht für Kundinnen und Kunden kein regulierter Schutz. Im Streitfall können Ansprüche schwer oder gar nicht durchgesetzt werden – insbesondere wenn Anbieter ihren Sitz außerhalb der EU haben.

Typisches Muster unseriöser Anbieter

In vielen Fällen treten nicht konzessionierte Anbieter mit professionell gestalteten Webseiten, aggressivem Online-Marketing oder Cold-Calling-Strategien auf. Häufig werden hohe Renditen bei vermeintlich geringem Risiko versprochen.

Verbraucher sollten insbesondere bei folgenden Warnsignalen vorsichtig sein:

  • Fehlende oder schwer überprüfbare Firmenanschrift

  • Sitz in Offshore-Jurisdiktionen

  • Druck zur schnellen Einzahlung

  • Unklare oder widersprüchliche Unternehmensangaben

  • Keine Registrierung in offiziellen Aufsichtsregistern

Empfehlung der FMA

Die FMA empfiehlt dringend, vor dem Abschluss von Finanzgeschäften die Konzessionslage des Anbieters zu überprüfen. Dies ist über das öffentliche Unternehmensregister der Behörde möglich.

Die Warnung ist kein formelles Verbot, sondern eine präventive Maßnahme zum Schutz potenzieller Anlegerinnen und Anleger. Sie dient der Information darüber, dass keine aufsichtsrechtliche Genehmigung vorliegt.

Fazit

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig es ist, bei Online-Investments sorgfältig zu prüfen, mit wem man Geschäfte abschließt. Fehlt die Zulassung, fehlt auch der regulatorische Schutz.

Anleger sollten im Zweifel Abstand nehmen – insbesondere bei Anbietern mit Sitz außerhalb der EU und ohne Eintrag im österreichischen Aufsichtsregister.

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