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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Rima Bau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 3608 IN 736/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 5. Februar 2026 um 17:39 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögenslage der Rima Bau GmbH mit Sitz in Berlin beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Rudolf Ihle, Rudolf Ihle und Stefanie Ihle, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Zur Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an und untersagte zugleich sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind seitdem ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus ist es der Gesellschaft untersagt, Außenstände selbst einzuziehen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Pytel aus Berlin bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen, das Vermögen zu sichern und alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse zu ergreifen. Er ist insbesondere berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, auf dem sämtliche für die spätere Insolvenzmasse bestimmten Mittel gesammelt werden. Zudem wurde ihm die Befugnis erteilt, Auskünfte bei Banken, Behörden, Versicherungen und weiteren Institutionen einzuholen sowie Einsicht in Grundbücher zu nehmen, soweit diese Eintragungen über die Schuldnerin enthalten.

Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Der Beschluss schafft damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Bauunternehmens und bildet die Grundlage für die weitere gerichtliche Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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