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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Josef Maier Beteiligungsverwaltung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3 IN 11/26 ist beim Insolvenzgericht des Amtsgerichts Memmingen ein Verfahren über den Insolvenzantrag der Josef Maier Beteiligungsverwaltung GmbH anhängig geworden. Das Unternehmen mit Sitz in der Leonhard Oberhäußer Straße 6 in 86825 Bad Wörishofen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRB 16813, ist im Bereich der Verwaltung von Beteiligungen tätig und trat als Schuldnerin im eigenen Insolvenzantragsverfahren auf.

Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Thomas Maier und Christina Maier Rösch vertreten. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage sah sich die Unternehmensleitung veranlasst, gerichtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.

Mit Beschluss vom 02. Februar 2026 hat das Amtsgericht Memmingen zur Sicherung des Schuldnervermögens umfassende Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung angeordnet. Kern dieser Entscheidung ist die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab 12:00 Uhr desselben Tages. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Räupke, Eserwallstraße 1 bis 3 in 86150 Augsburg, bestellt.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden weitreichende Befugnisse übertragen, um einen weiteren Vermögensverfall zu verhindern und die Grundlagen für die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu prüfen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in sämtliche Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle notwendigen Auskünfte zu verlangen. Zugleich hat er zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines späteren Insolvenzverfahrens zu decken.

Darüber hinaus wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen wurden, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, untersagt oder vorläufig eingestellt. Diese Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden und die Masse weiter geschmälert wird.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden zusätzlich zentrale Verwaltungsbefugnisse übertragen. Dazu zählen die Führung der Kasse, die Eröffnung eines besonderen Insolvenzverwalter Sonderkontos, die Eingehung notwendiger Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen sowie die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer. Auch die Einziehung offener Forderungen der Gesellschaft fällt in seinen Aufgabenbereich.

Den Schuldnern der Gesellschaft wurde ausdrücklich untersagt, weiterhin an die Josef Maier Beteiligungsverwaltung GmbH zu zahlen. Sämtliche Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden, der auch mit der Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner beauftragt wurde.

Mit diesem richterlichen Eingriff hat das Amtsgericht Memmingen einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen. Der Beschluss vom 02. Februar 2026 bildet den Ausgangspunkt für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.

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