Als im Frühjahr 2021 die Corona-Impfkampagne in Deutschland an Fahrt aufnahm, galt sie als zentraler Ausweg aus der Pandemie. Millionen Menschen ließen sich impfen – oft aus Solidarität, aus Pflichtgefühl, aus Vertrauen in Wissenschaft und Staat. Für eine damals 35-jährige Frau aus Oberfranken wurde diese Entscheidung jedoch zum Wendepunkt ihres Lebens. Nach einer Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca erlitt sie eine schwere, seltene Darmvenenthrombose.
Was folgte, war ein medizinischer Ausnahmezustand. Die Frau fiel ins Koma, schwebte in akuter Lebensgefahr. Nur durch mehrere Notoperationen konnte ihr Leben gerettet werden, ein Teil ihres Darms musste entfernt werden. Noch heute, Jahre später, sind die Folgen allgegenwärtig: dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, eine anerkannte Schwerbehinderung, ein Alltag, der nicht mehr planbar ist. Berufliche Perspektiven, die einst greifbar schienen, sind verloren gegangen.
Der Impfschaden ist staatlich anerkannt. Doch Anerkennung allein bedeutet für die Betroffene keine echte Entlastung. Sie klagt deshalb in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Bamberg gegen den Impfstoffhersteller. Gefordert werden Schadenersatz und Schmerzensgeld in erheblicher Höhe – als Ausgleich für ein Leben, das sich binnen weniger Tage grundlegend verändert hat.
Zwischen Vertrauen und fehlender Wahl
Im Zentrum des Rechtsstreits steht nicht nur die medizinische Frage nach Ursache und Wirkung, sondern auch eine moralische: War die Aufklärung ausreichend? Zum Zeitpunkt der Impfung war das Thromboserisiko offiziell noch nicht Teil der Fachinformation für Ärztinnen und Ärzte. Erst kurze Zeit später wurde der Impfstoff wegen entsprechender Verdachtsfälle vorübergehend ausgesetzt und schließlich nur noch für ältere Altersgruppen empfohlen.
Für die Betroffene ist das besonders bitter. Sie sagt selbst, sie könne heute nicht mit Sicherheit sagen, ob sie sich bei einer entsprechenden Warnung gegen die Impfung entschieden hätte. Doch genau das ist der Kern ihres Vorwurfs: Sie hatte keine echte Wahl. Die Entscheidung sei ihr abgenommen worden – nicht durch Zwang, sondern durch fehlende Information.
Ihr Anwalt argumentiert, dass gerade bei potenziell tödlichen Nebenwirkungen höchste Anforderungen an die Geschwindigkeit und Transparenz der Aufklärung gelten müssten. Schwere Risiken, so die Argumentation, dürften nicht erst nach abschließender wissenschaftlicher Einordnung kommuniziert werden, sondern müssten frühzeitig benannt werden, sobald ein ernstzunehmender Verdacht besteht.
Gerichte, Gutachten und die Grenzen der Wissenschaft
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau Anfang 2023 abgewiesen. Weder ein Produktfehler noch ein rechtlich relevanter Aufklärungsfehler habe nachgewiesen werden können. Ein später beauftragter Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der Impfung noch kein gesicherter wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Impfstoff und Thrombosen bestanden habe.
Diese Einschätzung ist nun einer der zentralen Streitpunkte im Berufungsverfahren. Denn sie berührt eine grundlegende Frage der Pandemie-Aufarbeitung: Ab wann gilt Wissen als ausreichend gesichert, um Warnungen auszulösen? Und wer trägt die Verantwortung, wenn sich Risiken erst im laufenden Einsatz eines Impfstoffs zeigen?
AstraZeneca verweist darauf, dass internationale Arzneimittelbehörden wiederholt bestätigt hätten, dass der Nutzen des Impfstoffs die Risiken extrem seltener Nebenwirkungen überwiege. Zudem habe die Europäische Union dem Impfstoff später eine reguläre Zulassung erteilt. Unabhängige Schätzungen gehen davon aus, dass Vaxzevria allein im ersten Jahr weltweit Millionen Menschenleben gerettet habe.
Anerkannt – aber gesellschaftlich isoliert
In Bayern wurden bislang 165 Corona-Impfschäden offiziell anerkannt, bei rund 30 Millionen Impfungen. Bundesweit sind es ebenfalls nur wenige hundert Fälle. Für Betroffene ist diese Zahl ambivalent: Sie unterstreicht die Seltenheit der Schäden, macht aber zugleich deutlich, wie wenig sichtbar diese Schicksale im öffentlichen Diskurs sind.
Besonders belastend ist für viele Betroffene die gesellschaftliche Zuschreibung. Wer über Impfschäden spricht, wird nicht selten in eine politische Ecke gedrängt. Auch die Klägerin berichtet davon, immer wieder als Impfgegnerin abgestempelt zu werden. Dabei betont sie, dass sie weder die Impfung insgesamt infrage stellt noch Teil einer Protestbewegung ist. Sie habe sich bewusst impfen lassen – und zahle dafür heute einen hohen Preis.
Initiativen wie die Post-Vac-Initiative Bayern fordern deshalb mehr Unterstützung, transparentere Anerkennungsverfahren und eine sensiblere öffentliche Debatte. Der Blick nach Ländern wie Norwegen, wo deutlich mehr Fälle anerkannt wurden, wirft Fragen nach Maßstäben und politischen Entscheidungen auf.
Ein Fall mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Bamberg ist mehr als ein individueller Rechtsstreit. Er steht exemplarisch für den schwierigen Umgang mit seltenen Schäden in einer historischen Ausnahmesituation. Die Pandemie erforderte schnelle Entscheidungen, beschleunigte Zulassungen und kollektives Vertrauen. Doch sie hinterließ auch Menschen, die im Schatten dieser Entscheidungen schwere gesundheitliche Lasten tragen.
Eine Entscheidung in dem Verfahren war ursprünglich für Anfang 2026 geplant. Nun soll im Laufe des Jahres ein weiterer Gutachter gehört werden. Sollte auch die zweite Instanz gegen die Klägerin entscheiden, will sie den Weg bis vor den Bundesgerichtshof gehen.
Für sie geht es dabei nicht allein um Geld. Es geht um Verantwortung, um Transparenz – und um die Hoffnung, dass diejenigen, die im Namen der Gesellschaft Schaden erlitten haben, nicht übersehen werden. Ihre Geschichte erinnert daran, dass selbst sehr seltene Risiken reale Leben betreffen. Und dass Mitgefühl, Anerkennung und rechtliche Klärung kein Widerspruch sein müssen.