Es gibt politische Karrieren, die leise enden. Und es gibt jene, die mit Champagner, Ecstasy und einem Strafurteil aus dem öffentlichen Leben gespült werden. Joël Guerriau, einst Mitglied des französischen Senats und Teil des Regierungslagers, gehört nun eindeutig zur zweiten Kategorie.
Das Pariser Gericht verurteilte den 68-Jährigen zu vier Jahren Haft, weil er einer Abgeordneten Ecstasy in den Champagner mischte – nicht aus Versehen, nicht aus Neugier, sondern mit der klaren Absicht, sie sexuell gefügig zu machen und zu vergewaltigen. Ein politischer Abgang, der selbst in einem an Skandalen nicht armen Land wie Frankreich hervorsticht.
Ein „Missgeschick“ mit erstaunlicher Vorbereitung
Guerriau selbst sprach von einem „Versehen“. Ein bemerkenswert elastischer Begriff, wenn man berücksichtigt, dass dieses „Versehen“ laut Staatsanwaltschaft mit gezielten Internetrecherchen begleitet wurde. Unter anderem suchte der Ex-Senator nach „Drogen und Vergewaltigung“ sowie nach der „Wirkung von Ecstasy“. Wer so googelt, plant offenbar keinen Kochabend.
Der zuständige Staatsanwalt Benjamin Coulon sprach denn auch unmissverständlich von einer „vorbereiteten und geplanten Tat“. Kein spontaner Kontrollverlust, sondern eine Abfolge bewusster Entscheidungen – inklusive der Auswahl des Tatmittels. Champagner, so scheint es, sollte nicht nur prickeln, sondern lähmen.
Wenn der Gesetzgeber sein eigenes Strafrecht testet
Eine besondere Pointe dieses Falls liefert Guerriaus politische Vergangenheit. 2018 stimmte er selbst für das Gesetz, das die „Verabreichung schädlicher Substanzen mit dem Ziel einer Vergewaltigung“ unter Strafe stellt. Höchstmaß: fünf Jahre Haft.
Man könnte sagen: Kaum ein Politiker kennt dieses Gesetz so gut wie Guerriau. Er hat es nicht nur beschlossen, sondern nun auch praktisch erprobt – mit entsprechendem Ergebnis. Die Richter blieben mit vier Jahren Haft knapp unter dem Maximum, gewährten ihm aber erst nach eineinhalb Jahren die Möglichkeit auf Bewährung.
Einladung zum Anstoßen – mit Nebenwirkungen
Der Tatabend im November 2023 begann harmlos, zumindest dem offiziellen Anlass nach. Guerriau hatte die Abgeordnete Sandrine Josso in seine Wohnung eingeladen, um auf seine Wiederwahl anzustoßen. Politik, Champagner, gute Gesellschaft – ein Setting, das in Paris nicht ungewöhnlich ist.
Ungewöhnlich war allerdings, dass der Gastgeber die Abgeordnete wiederholt und auffällig zum Trinken drängte. Josso berichtete später, sie habe sich zunehmend unwohl gefühlt. Nach dem Champagner sei ihr schlagartig schlecht geworden. Sie floh aus der Wohnung – ein Instinkt, der ihr vermutlich Schlimmeres ersparte.
Eine Blutuntersuchung bestätigte den Verdacht: eine hohe Dosis Ecstasy, deutlich oberhalb dessen, was selbst ein freiwilliger Konsument zu sich nehmen würde. Josso sprach später davon, sie sei „einer Falle entkommen“.
Berufung angekündigt – Einsicht vertagt
Guerriaus Anwalt kündigte Berufung an. Man darf also davon ausgehen, dass das Narrativ vom bedauerlichen Missverständnis weiter gepflegt wird. Ein Missverständnis allerdings, das mit Internetrecherchen, Drogen im Glas und massivem Machtgefälle einherging – und damit für die Justiz wenig Raum für Zweifel ließ.
Mehr als ein Einzelfall
Der Fall Guerriau ist mehr als ein persönlicher Absturz. Er steht exemplarisch für ein strukturelles Problem: Macht, Nähe und Selbstverständlichkeit, mit der sich manche Amtsträger über Grenzen hinwegsetzen. Dass ausgerechnet ein Senator, der an der Verschärfung des Sexualstrafrechts mitgewirkt hat, daran scheitert, verleiht dem Urteil eine bittere Symbolik.
Am Ende bleibt ein nüchterner Befund:
Der Champagner ist leer, die Karriere beendet, das Gesetz wirksam. Und die Vorstellung, es handle sich um ein „Versehen“, hat vor Gericht ungefähr so viel Bestand wie Kohlensäure nach drei Tagen offenem Glas.