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Zwei Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen: Alkan UG in Kassel und Seniorenwohnen Lich ohne Verfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kassel und das Amtsgericht Gießen haben in zwei getrennten Verfahren die Eröffnung von Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt. Betroffen sind die Alkan UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kassel sowie die Seniorenwohnen „Am Breuerbergsweiher Lich“ GmbH & Co. KG aus Linden.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 666 IN 318/25 e wies das Amtsgericht Kassel den Insolvenzantrag über das Vermögen der Alkan UG ab. Das Unternehmen war zuletzt unter der Adresse Am Königsplatz 61/13 in Kassel registriert und befand sich bereits in Liquidation. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 26. Januar 2026 und enthält eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung.

Ebenfalls am 26. Januar 2026 entschied das Amtsgericht Gießen über den Insolvenzantrag der Seniorenwohnen „Am Breuerbergsweiher Lich“ GmbH & Co. KG. Das Unternehmen mit Sitz in Linden, vertreten durch die Gesellschafterin CICONIA INVEST GmbH, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Auch hier stellte das Gericht fest, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu tragen. Infolgedessen wurde der Antrag ebenfalls mangels Masse abgewiesen.

Mit diesen Entscheidungen kommt es in beiden Fällen zu keinem regulären Insolvenzverfahren. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine Insolvenzmasse zur gemeinschaftlichen Befriedigung zur Verfügung steht und weitere Durchsetzungsmöglichkeiten ihrer Forderungen erheblich eingeschränkt sind.

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