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Yavan GmbH: Insolvenzantrag in Köln mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 70d IN 399/25

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Yavan GmbH mit Sitz in Köln entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 120478 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Yasin Yavan vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Darüber hinaus ist die Gesellschaft im Im- und Export sowie im Handel mit Waren aller Art tätig.

Der Insolvenzantrag war am 27. November 2025 beim Amtsgericht eingegangen und datierte auf den 25. November 2025. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde das Verfahren mit Beschluss vom 23. Januar 2026 nicht eröffnet.

Mit der Abweisung mangels Masse endet das gerichtliche Insolvenzverfahren bereits im Eröffnungsstadium. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass eine gemeinschaftliche Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht möglich ist. Zugleich unterstreicht die Entscheidung die angespannte finanzielle Lage der Yavan GmbH, deren wirtschaftliche Handlungsfähigkeit damit faktisch als erheblich eingeschränkt gilt.

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