Aktenzeichen IN 207/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen IN 207/25 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Kempten Allgäu über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Constantin Holding GmbH entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Füssener Straße 96 in 87437 Kempten Allgäu und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Theocharis Konstantinos vertreten. Eingetragen ist das Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten Allgäu unter der Nummer HRB 276666.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 21. Januar 2026 um 09:30 Uhr Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung an. In diesem Zusammenhang wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung eingeführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Robert Saam mit Kanzleisitz in der Eberhardstraße 2 in 87435 Kempten. Ihm obliegt die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu überwachen und die vorhandenen Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung erfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine geordnete Verwaltung der finanziellen Mittel sicherzustellen und mögliche Beeinträchtigungen der Gläubigerinteressen zu verhindern.
Der Beschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Hierfür gilt eine Notfrist von zwei Wochen, die beim Amtsgericht Kempten Allgäu einzuhalten ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 der Insolvenzordnung.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Insolvenzgericht Kempten Allgäu die verfahrenssichernden Maßnahmen getroffen, die eine sachgerechte Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Constantin Holding GmbH und den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens ermöglichen sollen.