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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der conrast+perspective UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 84 IN 59/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 84 IN 59/25 hat das Amtsgericht Münster über das Vermögen der conrast+perspective UG haftungsbeschränkt entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Weidenbrede 301 in 48317 Drensteinfurt und wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführerin Frau Elke Umbach Heil vertreten.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2026 um 08:29 Uhr ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Im Mittelpunkt dieser Anordnung steht die Einführung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck mit Kanzleisitz am Domplatz 38 in 48143 Münster bestellt. Ihm obliegt ab diesem Zeitpunkt die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu überwachen und die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, wodurch eine kontrollierte Verwaltung der finanziellen Mittel gewährleistet wird.

Darüber hinaus untersagte das Gericht den Schuldnern der Schuldnerin ausdrücklich, Zahlungen an die conrast+perspective UG zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen.

Ferner ordnete das Amtsgericht Münster an, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt sind, einschließlich der Vollziehung von Arrestanordnungen oder einstweiligen Verfügungen, soweit hiervon nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung einstweilen eingestellt. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenssubstanz und der Wahrung der Gleichbehandlung aller Gläubiger.

Mit dem Beschluss vom 21. Januar 2026 hat das Amtsgericht Münster die notwendigen verfahrenssichernden Schritte eingeleitet und damit die Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der conrast+perspective UG geschaffen. Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird maßgeblich von den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.

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