Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 15 IN 307/25 hat das Amtsgericht Neuruppin eine weitere Konkretisierung der bereits angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Fall der Prignitzer Mastschwein GmbH vorgenommen. Das Unternehmen mit Sitz in der Koloniestraße in Groß Pankow in der Prignitz wird durch seinen Geschäftsführer Martin Habermann de la Motte vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer HRB 7661 NP eingetragen.
Bereits mit Beschluss vom 8. Januar 2026 hatte das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft während der laufenden Prüfung des Insolvenzantrags zu sichern. Mit dem nun ergangenen Beschluss vom 15. Januar 2026 hat das Gericht diese Maßnahme ausdrücklich ergänzt und präzisiert. Demnach dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster aus Potsdam bestellt. Die Anordnung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen, womit die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft deutlich eingeschränkt wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, Vermögensverschiebungen zu verhindern und die vorhandenen Werte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Mit dieser Ergänzung verstärkt das Insolvenzgericht die Kontrolle über die finanziellen Abläufe der Prignitzer Mastschwein GmbH und trägt der angespannten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung. Das Verfahren bleibt damit weiterhin im Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung, wobei die kommenden Schritte maßgeblich davon abhängen, ob sich eine ausreichende Masse zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens feststellen lässt.