Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 51 IN 11/25 hat das Amtsgericht Heidelberg über den Insolvenzantrag der Gallus Immobilien Konzepte GmbH mit Sitz in der Kopernikusstraße in Heidelberg entschieden. Die Gesellschaft wird durch ihre Gesellschafterin, die MIFIN GmbH mit Sitz in Mannheim, vertreten, deren Geschäftsführer Thomas Kripp ist. Eingetragen ist die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Registernummer HRB 751799.
Bereits im Verlauf des Verfahrens hatte das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 4. Juni 2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen dienten der vorläufigen Absicherung der Gläubigerinteressen während der Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin.
Mit Beschluss vom 9. Januar 2026 hob das Amtsgericht Heidelberg diese Sicherungsmaßnahmen zunächst auf. Unmittelbar anschließend traf das Insolvenzgericht eine weitere zentrale Entscheidung: Der Antrag der Gallus Immobilien Konzepte GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen. Das Gericht kam damit zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Abweisung mangels Masse stellt einen formalen Abschluss des Verfahrens dar, ohne dass es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gekommen ist. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass keine gemeinschaftliche Verwertung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfindet. Zugleich endet mit dieser Entscheidung die gerichtliche Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde offen. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Heidelberg eingelegt werden. Die Entscheidung des Insolvenzgerichts verdeutlicht einmal mehr die wirtschaftlichen Herausforderungen im Immobiliensektor und zeigt, dass selbst strukturierte Gesellschaften mit Beteiligungsholding nicht vor einer vollständigen Vermögenserschöpfung geschützt sind.