Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat am 16. Januar 2026 eine Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro gegen einen Privatanleger verhängt. Anlass war ein Verstoß gegen die Insidervorschriften der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) in einem beschleunigten Verfahren abgeschlossen.
Nach den Feststellungen der FMA verfügte der Privatanleger über nicht öffentlich bekannte Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier. Entgegen Artikel 14 litera a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) nutzte er diese Kenntnisse, um Aktien zu erwerben. Der Handel erfolgte somit nicht auf Grundlage allgemein verfügbarer Informationen, sondern unter Ausnutzung eines Wissensvorsprungs gegenüber dem Markt.
Neben der Geldstrafe ordnete die FMA auch den Verfall des unrechtmäßig erzielten Gewinns an. Der durch den Insiderhandel erzielte Betrag von 13.828 Euro wurde vollständig eingezogen. Damit wird sichergestellt, dass sich Marktmissbrauch nicht wirtschaftlich lohnt.
Die einschlägigen Vorschriften der MAR dienen dem Schutz der Marktintegrität und sollen gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer unter gleichen Informationsbedingungen handeln. Insiderhandel untergräbt dieses Prinzip und gefährdet das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig. Mit der Sanktion macht die FMA deutlich, dass Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot konsequent verfolgt werden – unabhängig davon, ob es sich um institutionelle Marktteilnehmer oder Privatanleger handelt. Der Fall unterstreicht, dass auch private Investoren den kapitalmarktrechtlichen Spielregeln uneingeschränkt unterliegen.