Aktenzeichen 531 IN 1603/25
Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der IP Industry Energy GmbH entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzulehnen. Der entsprechende Beschluss erging am 13.01.2026 durch das Insolvenzgericht.
Die IP Industry Energy GmbH hat ihren Sitz in der Hertha-Lindner-Straße 10–12 in 01067 Dresden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 44005 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Jörg Hahn.
Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß den insolvenzrechtlichen Vorschriften mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung kommt es nicht zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens, sodass weder eine Insolvenztabelle geführt noch eine quotale Befriedigung der Gläubiger stattfinden kann.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Fristen offen.