Aktenzeichen 1501 IN 2908/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PAE Pictures GmbH mit zuletzt bekanntem Sitz in der Pappenheimstraße 9 in 80335 München hat das Amtsgericht München eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 230339 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Andreas Bentele-Krickl vertreten. Der Unternehmensgegenstand lag in der medialen Auswertung und dem Vertrieb von Medienproduktionen, insbesondere der Produktion mit dem Titel „Log Out“.
Mit Beschluss vom 13.01.2026 hat das Insolvenzgericht den von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung nicht vor.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass selbst eine formelle Zahlungsunfähigkeit nicht automatisch zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens führt, wenn es an einer kostendeckenden Masse fehlt. Für die beteiligten Gläubiger bedeutet dies, dass keine insolvenzrechtliche Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht erfolgt und sie ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgen müssen.
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 13.01.2026 markiert damit das Ende des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen die PAE Pictures GmbH und stellt zugleich fest, dass eine geordnete Verteilung des Vermögens im Rahmen der Insolvenzordnung nicht möglich ist.