Aktenzeichen 9 IN 123/25
Das Amtsgericht Bersenbrück hat mit Beschluss vom 12.01.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Imholte Immobilien GmbH mit Sitz in der Friedrichstraße 20 in 49610 Quakenbrück eine weitreichende Sicherungsentscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 216352 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Berthold Alwin Imholte und Ahmad Ali vertreten. Antragstellerin des Verfahrens ist das Finanzamt Quakenbrück.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger ordnete das Gericht am Vormittag des 12.01.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dipl Rechtspfl FH Marc Kampfenkel von der Kanzlei WILLMERKÖSTER in Vechta bestellt. Ihm obliegt seitdem die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu erhalten und die wirtschaftliche Lage umfassend zu prüfen.
Mit der Anordnung ist ein umfassender Zustimmungsvorbehalt verbunden. Verfügungen der Imholte Immobilien GmbH sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt und bereits eingeleitete Vollstreckungen vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, weitere Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Gleichbehandlung der Gläubiger zu gewährleisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft selbst leisten. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der finanziellen Mittel darf der Verwalter neue Sonderkonten einrichten und über bestehende Konten verfügen. Auch die Zustellung gerichtlicher Anordnungen an Beteiligte und Schuldner wurde ihm übertragen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, die Geschäftsräume der Imholte Immobilien GmbH zu betreten und Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Gesellschaft wurde verpflichtet, unverzüglich ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie detaillierte Gläubiger und Schuldnerverzeichnisse vorzulegen. Diese Pflichten dienen der transparenten Aufklärung der Vermögensverhältnisse und der Vorbereitung der weiteren gerichtlichen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Anordnung notwendig ist, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern, mögliche Unregelmäßigkeiten aufzuklären und eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bis zur endgültigen Entscheidung zu ermöglichen. Die vorläufige Verwaltung erfolgte auf Antrag des gerichtlich bestellten Sachverständigen und baut auf einem bereits zuvor erteilten Gutachtenauftrag auf.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Bersenbrück einen entscheidenden Schritt im Verfahren unter dem Aktenzeichen 9 IN 123/25 eingeleitet und die Weichen für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens über die Imholte Immobilien GmbH gestellt.