Aktenzeichen 1507 IN 3736/25
Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grubecon Grundbesitz & Beteiligungs GmbH mit Sitz in der Abt-Petto-Straße 13 in 82041 Oberhaching den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die Entscheidung erging am 07.01.2026 durch das zuständige Insolvenzgericht.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 188754 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Reinhold Heubeck vertreten. Zum Unternehmensgegenstand zählen insbesondere der An- und Verkauf von Grundstücken und Grundstücksrechten, die Verwaltung eigener Immobilien sowie Tätigkeiten im Bereich des Facility Managements. Trotz dieses breit angelegten Geschäftszwecks sah das Gericht keine ausreichende wirtschaftliche Grundlage für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Nach Prüfung der Vermögenslage kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass keine Masse vorhanden ist, die die Kosten des Insolvenzverfahrens decken könnte. Aus diesem Grund wurde der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag mangels Masse abgewiesen. Damit endet das Verfahren bereits im Eröffnungsstadium, ohne dass es zu einer förmlichen Insolvenzeröffnung kommt.
Mit der Abweisung bleibt die Gesellschaft außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zugleich entfällt jedoch auch die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung oder Sanierung unter insolvenzrechtlichem Schutz. Gläubiger müssen ihre Ansprüche nun außerhalb des Insolvenzrechts verfolgen, soweit dies rechtlich und tatsächlich noch möglich ist.
Das Amtsgericht München hat darauf hingewiesen, dass gegen die Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Der Beschluss vom 07.01.2026 markiert damit einen weiteren Fall, in dem ein Insolvenzverfahren bereits an der fehlenden Masse scheitert.