Am Hamburger Landgericht hat einer der erschütterndsten Prozesse der letzten Jahre begonnen. Der 21-jährige Shahriar J., der sich im Netz „White Tiger“ nannte, steht vor der Jugendstrafkammer – angeklagt wegen 204 Straftaten, darunter Mord, acht versuchte Morde, sexueller Missbrauch und schwere Körperverletzungen. Die Öffentlichkeit ist aus Gründen des Jugendrechts vom Verfahren ausgeschlossen, es soll bereits im Vorfeld dramatische Entwicklungen gegeben haben.
Angeklagter wurde in U-Haft zusammengeschlagen
Nach seiner Festnahme im Sommer 2025 war Shahriar J. in der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand untergebracht. Dort wurde er laut Informationen aus Justizkreisen unmittelbar nach seiner Ankunft von Mitgefangenen angegriffen und verprügelt. Der Vorfall soll sich in einer frühen Phase der U-Haft ereignet haben, medizinische Behandlung war demnach erforderlich. Die Justizvollzugsanstalt hat sich zu dem Fall bisher nicht offiziell geäußert.
Missbrauch, Erpressung, Suizid – internationaler Fall mit Tragweite
Der Fall sorgt weit über Deutschlands Grenzen hinaus für Entsetzen. Die Opfer des Angeklagten stammen unter anderem aus Großbritannien, Kanada, den USA, Finnland und Deutschland. J. soll über das Internet gezielt psychisch labile Kinder und Jugendliche kontaktiert und sie zu Selbstverletzungen, Missbrauchshandlungen und sogar Suizid gedrängt haben. Ein 13-Jähriger soll unter dem Druck des Angeklagten Selbstmord begangen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft J. vor, seine Opfer manipuliert und psychisch dominiert zu haben. In vielen Fällen soll er sich ihre labilen Zustände gezielt zunutze gemacht haben. Besonders perfide: In Chats und Videos soll er seine Opfer sogar dazu gebracht haben, sich seinen Spitznamen „White Tiger“ in die Haut zu ritzen.
Prozess mit Signalwirkung
Gerichtssprecherin Marayke Frantzen bezeichnete das Verfahren als rechtliches Neuland: „Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und wie eine Person, die andere zu selbstverletzendem Verhalten bringt, für die Taten der Opfer haftbar gemacht werden kann.“ Da viele Taten online geschahen, gelten die Beweismittel – darunter unzählige Chats und Videos – als besonders umfangreich.
Insgesamt sind 82 Verhandlungstage bis Dezember angesetzt. Die Richterinnen und Richter müssen Tausende Seiten Material sichten und Einzelfälle rekonstruieren. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Prozess einen möglichen Präzedenzfall für weitere Verfahren gegen Mitglieder des pädokriminellen Netzwerks „764“, dem J. zugerechnet wird.
Höchststrafe droht – aber Zweifel an Mordnachweis
Da J. bei den meisten Taten minderjährig war, droht ihm laut Jugendstrafrecht maximal eine Haftstrafe von zehn Jahren. Seine Verteidigerin Christiane Yüksel zeigte sich skeptisch, dass sich die Mordvorwürfe nachweisen lassen. J. wolle sich im Prozess nicht äußern und die Aussage verweigern.
Öffentlichkeit ausgeschlossen – Prozess bleibt unter Beobachtung
Wegen des jugendlichen Alters zur Tatzeit bleibt die Öffentlichkeit von allen Verhandlungstagen ausgeschlossen. Dennoch bleibt der Fall unter intensiver Beobachtung – von Medien, Justizexperten und Kinderschutzorganisationen weltweit.