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Hamburg: Prozess gegen Online-Sadisten „White Tiger“ startet

Activedia (CC0), Pixabay

Mutmaßliche Online-Gewalt mit tödlichen Folgen: Prozess gegen „White Tiger“ beginnt in Hamburg

Vor dem Hamburger Landgericht startet heute ein aufsehenerregender Prozess, der bundesweit für Entsetzen sorgt. Angeklagt ist ein 21‑jähriger Mann aus Hamburg, der sich im Internet „White Tiger“ nannte und Kinder sowie Jugendliche gezielt zu Selbstverletzungen gedrängt haben soll. In einem besonders schweren Fall steht der Tod eines 13‑Jährigen im Raum, der sich nach massivem psychischem Druck das Leben genommen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, mehrfachen versuchten Mord, sexuellen Missbrauch sowie gefährliche Körperverletzung vor. Insgesamt geht es um 204 Straftaten an mehr als 30 Minderjährigen, von denen viele bislang nicht eindeutig identifiziert werden konnten. Der Mann wurde im vergangenen Sommer in der Wohnung seiner Eltern festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Opfer in mehreren Ländern

Nach den bisherigen Ermittlungen stammen die bekannten Opfer aus verschiedenen Staaten, darunter Deutschland, Finnland, Großbritannien, Kanada und die USA. Der Angeklagte soll Teil des international agierenden pädokriminellen Netzwerks „764“ gewesen sein. Laut Anklage suchte er gezielt den Kontakt zu psychisch labilen Kindern und Jugendlichen, baute Abhängigkeiten auf und setzte seine Opfer anschließend massiv unter Druck – teils durch Drohungen, teils durch emotionale Erpressung.

Juristisches Neuland

Der Fall gilt als außergewöhnlich, weil der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten nicht selbst körperlich ausgeführt haben soll. Vielmehr geht es um die Frage, ob das gezielte Steuern und Erzwingen selbstschädigender Handlungen strafrechtlich als Mord oder Mordversuch zu werten ist. Die Hamburger Justiz spricht von einem möglichen Präzedenzfall, da in dieser Konstellation grundlegende rechtliche Fragen erstmals in dieser Dimension geklärt werden müssen.

Umfangreiche Beweisaufnahme

Das Gericht hat bereits 82 Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt. Im Mittelpunkt stehen umfangreiche Chatverläufe, Videoaufzeichnungen und weitere digitale Beweise. Diese sollen zeigen, wie der Angeklagte mit den mutmaßlichen Opfern kommunizierte und welchen Einfluss er auf ihr Verhalten ausübte.

Höchststrafe möglich

Da der Angeklagte bei vielen Taten noch minderjährig war, wird das Verfahren nach Jugendstrafrecht geführt. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht dennoch die Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Die Verteidigung kündigte an, dass sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern werde.

Die Öffentlichkeit ist vom Prozess ausgeschlossen, um die betroffenen Minderjährigen zu schützen. Schon jetzt gilt das Verfahren als eines der schwerwiegendsten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre – mit potenziell weitreichenden Folgen für künftige Prozesse gegen digitale Täterstrukturen.

Hinweis: Wer selbst von Suizidgedanken betroffen ist, findet rund um die Uhr Hilfe bei der Telefonseelsorge unter 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 sowie online unter www.telefonseelsorge.de. Kinder und Jugendliche erreichen die „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111.

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