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BaFin warnt vor BKM Markets: Unerlaubte Finanzgeschäfte und gefälschtes Garantieschreiben im Umlauf

knerri61 (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt gegen die Betreiber der Websites bkm-markets.com und trade.bkm-markets.com. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde bieten die bislang unbekannten Betreiber über diese Internetseiten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die BaFin stellt klar, dass die Betreiber von BKM Markets nicht unter ihrer Aufsicht stehen und somit keine Genehmigung besitzen, entsprechende Dienstleistungen in Deutschland zu erbringen. Anlegerinnen und Anleger, die über die genannten Websites angesprochen werden oder bereits investiert haben, sollten daher besondere Vorsicht walten lassen.

Gefälschtes BaFin-Garantieschreiben im Einsatz

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Finanzaufsicht ein weiterer Punkt: Gegenüber Kundinnen und Kunden wird offenbar ein vermeintliches Garantieschreiben mit dem Logo der BaFin verwendet. Dieses Dokument soll Seriosität vortäuschen und Vertrauen schaffen. Die BaFin betont jedoch ausdrücklich, dass es sich nicht um ein offizielles oder autorisiertes Schreiben der Behörde handelt. Die Nutzung des BaFin-Logos in diesem Zusammenhang ist irreführend und stellt einen klaren Hinweis auf einen möglichen Betrugsversuch dar.

Keine Erlaubnis, kein Schutz

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Diese Erlaubnis dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern und stellt sicher, dass Anbieter bestimmte rechtliche und organisatorische Mindeststandards erfüllen. Immer wieder treten jedoch Unternehmen oder Plattformen auf, die solche Dienstleistungen ohne Genehmigung anbieten.

Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Fehlt dort ein Eintrag, ist höchste Vorsicht geboten.

Empfehlung an Anlegerinnen und Anleger

Die BaFin rät dringend dazu, keine Zahlungen an BKM Markets zu leisten, keine persönlichen oder finanziellen Daten weiterzugeben und keine angeblichen Garantieschreiben ungeprüft zu akzeptieren. Wer bereits Kontakt hatte oder investiert ist, sollte keine weiteren Einzahlungen vornehmen und den Vorgang dokumentieren.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und reiht sich in eine wachsende Zahl ähnlicher Fälle ein, bei denen mit professionell gestalteten Websites und gefälschten Behördendokumenten Vertrauen erschlichen werden soll.

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