Immer mehr Bankkundinnen und Bankkunden erleben derzeit eine unangenehme Überraschung: Ihr Girokonto wird gekündigt – nicht wegen Zahlungsrückständen oder Fehlverhaltens, sondern weil sie auf geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich reagiert haben. Was für viele wie eine überzogene Maßnahme wirkt, ist die direkte Folge eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshof. Doch während Banken sich auf rechtliche Zwänge berufen, sprechen Verbraucherschützer von unnötiger Härte und einem strukturellen Problem.
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Der Auslöser liegt in einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2021 (Az. XI ZR 26/20). Die Richter stellten klar: Banken dürfen Änderungen ihrer AGB – insbesondere Gebührenerhöhungen – nicht mehr einseitig durchsetzen. Kundinnen und Kunden müssen solchen Änderungen aktiv zustimmen. Schweigen gilt seitdem ausdrücklich nicht mehr als Einverständnis.
Was aus Verbrauchersicht zunächst wie ein Erfolg aussieht, hat jedoch eine unerwartete Kehrseite. Denn verweigern Kundinnen und Kunden die Zustimmung – oder reagieren sie schlicht nicht –, geraten Banken in eine rechtliche Grauzone. Viele Institute ziehen daraus eine klare Konsequenz: Sie beenden die Geschäftsbeziehung.
Kündigungen im großen Stil
Ein aktuelles Beispiel liefert die Saalesparkasse. Dort wurden mehreren hundert Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern die Konten gekündigt, weil sie geänderten AGB nicht rechtzeitig zugestimmt hatten. In den meisten Fällen ging es um neue Preisregelungen oder Kontoführungsgebühren. Ohne Zustimmung dürfen diese nicht erhoben werden – gleichzeitig sehen sich die Institute nicht verpflichtet, Konten dauerhaft zu alten Konditionen weiterzuführen.
Ähnliche Entwicklungen gibt es bundesweit. Auch bei großen Banken wie der Postbank sowie bei weiteren Sparkassen kam es zu Kündigungswellen. Verbraucherschutzorganisationen sprechen inzwischen von einem flächendeckenden Phänomen.
Kritik von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer werfen den Banken vor, ihre rechtlichen Spielräume nicht auszuschöpfen. Aus ihrer Sicht könnten Institute Konten auch ohne Gebührenerhöhungen fortführen oder individuellere Lösungen anbieten, anstatt pauschal zu kündigen. Die Kündigung treffe häufig Menschen, die Schreiben übersehen hätten oder die Tragweite der neuen Rechtslage nicht einschätzen konnten – darunter auch ältere oder weniger digital affine Kundinnen und Kunden.
Zudem warnen Verbraucherschützer vor sozialen Folgen: Ein gekündigtes Girokonto kann erhebliche Probleme verursachen, etwa bei Gehaltseingängen, Mietzahlungen oder dem Bezug staatlicher Leistungen. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ein Basiskonto, doch der Wechsel ist für Betroffene oft mit Aufwand, Unsicherheit und Zeitdruck verbunden.
Banken fordern klare Regeln
Die Kreditwirtschaft weist die Kritik zurück. Aus Sicht der Banken zwingt das BGH-Urteil sie zu einem konsequenten Vorgehen. Ohne Zustimmung dürfen neue Entgelte nicht erhoben werden, alte Konditionen seien wirtschaftlich oft nicht mehr tragfähig. Gleichzeitig bestehe keine Pflicht, eine Geschäftsbeziehung unbegrenzt fortzusetzen.
Viele Institute fordern daher klare gesetzliche Leitplanken. Sie sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, einen fairen Ausgleich zwischen Verbraucherrechten und wirtschaftlicher Realität zu schaffen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative, die für mehr Rechtssicherheit sorgen sollte, scheiterte jedoch bislang.
Politischer Stillstand – praktische Folgen
Die Bundesregierung hält sich derzeit zurück. Konkrete Pläne, die Situation gesetzlich zu entschärfen, gibt es nicht. Damit bleibt es bei einer angespannten Lage, in der Banken vorsorglich kündigen und Kundinnen und Kunden oft erst reagieren, wenn es zu spät ist.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Wer Post von seiner Bank zu AGB-Änderungen erhält, sollte diese ernst nehmen und aktiv reagieren – auch dann, wenn man mit den Änderungen nicht einverstanden ist. Andernfalls droht im schlimmsten Fall der Verlust des Kontos.
Das AGB-Dilemma zeigt, wie ein verbraucherfreundlich gemeintes Urteil unbeabsichtigte Nebenwirkungen entfalten kann. Solange der Gesetzgeber nicht nachjustiert, dürfte sich an den massenhaften Kontokündigungen wenig ändern.