Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat der Coinfinity GmbH einen bedeutenden regulatorischen Meilenstein bescheinigt. Mit Bescheid vom 19. Dezember 2025 wurde dem Unternehmen (Firmenbuchnummer FN 415803a) die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erteilt.
Damit zählt Coinfinity nun offiziell zu den vollständig nach europäischem Recht regulierten Kryptodienstleistern in Österreich.
Breites Spektrum erlaubter Kryptodienstleistungen
Die erteilte MiCAR-Zulassung umfasst ein umfangreiches Dienstleistungsportfolio. Coinfinity ist künftig berechtigt, unter anderem:
- Kryptowerte für Kundinnen und Kunden zu verwahren und zu verwalten,
- Kryptowerte gegen gesetzliche Zahlungsmittel sowie
- Kryptowerte gegen andere Kryptowerte zu tauschen,
- Beratung zu Kryptowerten anzubieten,
- und Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden zu erbringen.
Damit deckt Coinfinity zentrale Bereiche der Krypto-Wertschöpfungskette ab – von der sicheren Verwahrung über Handel und Beratung bis hin zu Übertragungsdiensten.
Übergang vom nationalen zum europäischen Rechtsrahmen
Mit der MiCAR-Zulassung ist zugleich ein aufsichtsrechtlicher Systemwechsel verbunden. Die bisherige Registrierung als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen nach § 32a Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), die Coinfinity seit 19. Dezember 2019 innehatte, wurde formell als erloschen festgestellt.
Dieser Schritt erfolgt auf Grundlage des MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetzes (MiCA-VVG) und Artikel 143 Absatz 3 MiCAR und markiert den Übergang vom bisherigen nationalen Geldwäscheregime hin zu einem EU-weit harmonisierten Aufsichtsrahmen.
Bedeutung für Markt und Anleger
Die Entscheidung der FMA ist ein klares Signal: Der österreichische Kryptomarkt entwickelt sich zunehmend weg von Übergangs- und Sonderregelungen hin zu einer vollständig integrierten europäischen Regulierung. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies:
- höhere Rechtssicherheit,
- strengere Organisations- und Compliance-Anforderungen,
- laufende aufsichtliche Kontrolle,
- und einen gestärkten Anleger- und Verbraucherschutz.
Einordnung
Während die FMA parallel regelmäßig vor unlizenzierten Kryptoanbietern warnt, zeigt die Zulassung der Coinfinity GmbH, dass regulierte Geschäftsmodelle im Kryptosektor nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht sind – sofern sie die hohen Anforderungen der MiCAR erfüllen.
Mit der erteilten Lizenz gehört Coinfinity nun zu den zentralen Akteuren des regulierten Kryptomarktes in Österreich und positioniert sich frühzeitig in einem Rechtsrahmen, der künftig europaweit den Standard setzen wird.