Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich informiert über eine geplante Bestandsübertragung innerhalb des Allianz-Konzerns, die auch Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in Österreich betrifft.
Demnach beabsichtigt die Allianz Risk Transfer AG mit Sitz in Schaan, Liechtenstein, ihren gesamten Versicherungsbestand auf die Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS) mit Sitz in München zu übertragen. Die AGCS zählt zu den zentralen Einheiten des Allianz-Konzerns für Industrie-, Groß- und Spezialversicherungen.
Auswirkungen auf österreichische Versicherungsnehmer
Nach Angaben der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde sind von der geplanten Übertragung auch Verträge mit Bezug zu Österreich betroffen. Für die Versicherten bedeutet dies, dass künftig nicht mehr die Allianz Risk Transfer AG, sondern die Allianz Global Corporate & Specialty SE als Risikoträger und Vertragspartner auftritt.
Inhaltlich bleiben die bestehenden Versicherungsverträge grundsätzlich bestehen:
- Deckungsumfang,
- Laufzeiten,
- Prämien und
- vertragliche Rechte und Pflichten
gehen im Rahmen der Bestandsübertragung auf das übernehmende Unternehmen über.
Kündigungsrecht gesetzlich verankert
Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass den Versicherungsnehmern bei im Inland belegenen Risiken ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht. Dieses ergibt sich aus § 20 Abs. 5 bzw. § 22 Abs. 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016).
Damit haben betroffene Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihre Vertragsbeziehung im Zuge der Übertragung zu überprüfen und gegebenenfalls zu beenden.
Strategische Neuausrichtung im Konzern
Bestandsübertragungen dieser Art sind häufig Teil einer konzerninternen Neustrukturierung, mit dem Ziel, Geschäftsbereiche zu bündeln, Effizienz zu steigern oder die internationale Aufstellung zu vereinheitlichen. Die Allianz Global Corporate & Specialty SE fungiert dabei als zentrale Plattform für komplexe Industrie- und Spezialrisiken innerhalb des Konzerns.
Transparenz und Aufsicht
Mit der Veröffentlichung stellt die FMA sicher, dass Transparenz gegenüber dem Markt und den Versicherten gewährleistet ist. Betroffenen Versicherungsnehmern wird empfohlen, die individuellen Informationen ihrer Versicherer sorgfältig zu prüfen und sich bei Bedarf beraten zu lassen – insbesondere im Hinblick auf das bestehende Kündigungsrecht.
Die Mitteilung unterstreicht einmal mehr die Rolle der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Versicherungsübertragungen: Strukturwandel ja – aber unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und mit Schutz der Versicherteninteressen.