Der Jahresabschluss 2024 der Windpark Rosengarten II GmbH & Co. KG zeigt ein Projekt in der Übergangsphase vom Bau- zum Regelbetrieb. Aus Anlegersicht ist das Zahlenwerk nur eingeschränkt aussagekräftig, da die wirtschaftliche Endabnahme der Anlagen weiterhin aussteht und zentrale Ergebnistreiber wie Abschreibungen und Rückbaurückstellungen noch nicht berücksichtigt sind.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Gesellschaft bereits im ersten vollen Geschäftsjahr nach Gründung operative Erlöse erzielen konnte. Mit Umsatzerlösen von rund 0,58 Mio. Euro und einem Jahresüberschuss von rund 0,18 Mio. Euro wurde das ursprünglich erwartete Verlustszenario deutlich übertroffen. Dieses Ergebnis ist allerdings maßgeblich ein Sondereffekt, da weder planmäßige Abschreibungen auf die Windenergieanlagen noch Zuführungen zu den Rückbauverpflichtungen erfasst wurden. Der ausgewiesene Überschuss stellt daher keinen nachhaltigen Maßstab für die künftige Ertragskraft dar.
Die Vermögensstruktur ist typisch für ein Projektgesellschaftsmodell, aber stark konzentriert. Rund 95 Prozent der Bilanzsumme entfallen auf das Anlagevermögen, konkret auf Anzahlungen und Anlagen im Bau. Damit hängt der wirtschaftliche Erfolg nahezu vollständig von der technischen und genehmigungsrechtlichen Stabilität genau dieses einen Windparks ab. Eine Risikostreuung existiert nicht, was das unternehmerische Risiko für Kommanditisten deutlich erhöht.
Die Finanzierung ist klar fremdkapitalgetrieben. Bei einer Eigenkapitalquote von rund 20 Prozent und Bankverbindlichkeiten von über 15,5 Mio. Euro ist die Gesellschaft stark gehebelt. Die Zinslast von rund 0,19 Mio. Euro im Jahr 2024 verdeutlicht, dass der laufende Cashflow künftig dauerhaft ausreichend hoch sein muss, um Zins- und Tilgungsleistungen zuverlässig zu bedienen. Bislang wurden noch keine Tilgungen geleistet, sodass sich die Belastung erst ab 2025/2026 voll in der GuV zeigen wird.
Kritisch zu bewerten ist die weiterhin ausstehende finale Abnahme der Anlagen. Die bereits aufgetretenen Schallprobleme mit nächtlichen Abschaltungen und schallreduzierten Betriebsmodi zeigen, dass operative Risiken real und nicht nur theoretischer Natur sind. Jede dauerhafte Einschränkung der Verfügbarkeit oder Leistungskennlinie wirkt sich unmittelbar auf Erlöse und damit auf die Ausschüttungsfähigkeit aus. Für Anleger bleibt damit eine wesentliche Unsicherheit bestehen, solange die Endabnahme nicht erfolgt ist und keine belastbaren Vollbetriebsdaten vorliegen.
Positiv ist die vollständige Einzahlung des Kommanditkapitals sowie die jederzeit gesicherte Liquidität im Berichtsjahr. Auch der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers stärkt das Vertrauen in die formale Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Vorjahresabschluss nicht geprüft war und die Vergleichbarkeit insgesamt eingeschränkt bleibt.
Die Prognose für 2025 erscheint ambitioniert. Erwartete Umsätze von rund 2,4 Mio. Euro und ein deutlich positives Ergebnis basieren erneut auf der Annahme, dass Abschreibungen und Rückstellungen weiter aufgeschoben werden. Für Anleger bedeutet dies: Die wirtschaftliche Belastungsprobe steht noch bevor. Erst mit Beginn der regulären Abschreibung und der Tilgungsphase wird sich zeigen, ob das Projekt auch unter realistischen Kostenannahmen nachhaltig tragfähig ist.
Fazit aus Anlegersicht
Der Windpark Rosengarten II zeigt einen ordentlichen operativen Start und profitiert von einem grundsätzlich positiven Marktumfeld für Onshore-Windenergie. Gleichzeitig ist das Projekt durch hohe Fremdfinanzierung, fehlende Risikostreuung und die noch immer ausstehende Endabnahme mit überdurchschnittlichen Risiken behaftet. Für bestehende und potenzielle Anleger ist entscheidend, dass 2025 die technische Abnahme erfolgt und sich der Windpark im uneingeschränkten Regelbetrieb bewährt. Erst dann lässt sich verlässlich beurteilen, ob die prognostizierten Renditen auch langfristig realistisch sind.