Die Umstellung auf eine schnellere Abwicklung von Wertpapiertransaktionen in der Europäischen Union rückt näher. Vor diesem Hintergrund hat das EU T+1 Industry Committee die laufende Bereitschaftserhebung unter Marktteilnehmern verlängert: Die Abgabefrist endet nun am 2. Januar 2026.
Mit der Erhebung soll erfasst werden, wie gut Banken, Wertpapierfirmen, Verwahrstellen und andere Marktteilnehmer auf die geplante Verkürzung des Abwicklungszyklus vorbereitet sind. Künftig sollen Wertpapiergeschäfte bereits am auf den Handelstag folgenden Geschäftstag (T+1) abgewickelt werden. Die verpflichtende Einführung ist für den 11. Oktober 2027 vorgesehen.
Die BaFin begrüßt die Verlängerung ausdrücklich und ruft alle Unternehmen, die noch nicht teilgenommen haben, zur Mitwirkung auf. Ziel der Befragung ist es, einen EU-weiten Überblick über den aktuellen Stand der technischen und organisatorischen Vorbereitungen zu erhalten. Auf diese Weise sollen frühzeitig mögliche Schwachstellen, Engpässe oder strukturelle Hindernisse identifiziert werden.
Zur Unterstützung der Marktteilnehmer hat das EU T+1 Industry Committee zudem eine eigene Informationswebsite zur T+1-Umstellung veröffentlicht. Dort werden Hintergründe, Zeitpläne und Empfehlungen gebündelt dargestellt.
Hintergrund der T+1-Umstellung
Die Verkürzung des Abwicklungszyklus erfordert erhebliche Anpassungen in IT-Systemen, Prozessen und Arbeitsabläufen. Bereits im Juni 2025 hatte das EU T+1 Industry Committee eine umfassende Roadmap verabschiedet. Diese enthält unter anderem Empfehlungen zu Handelszeiten, Automatisierung, Prozessstandardisierung und Datenqualität.
Die rechtliche Grundlage wurde im Oktober 2025 geschaffen, als die entsprechende Gesetzesänderung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Mit der aktuellen Erhebung will das EU T+1 Industry Committee sicherstellen, dass der Übergang zu T+1 koordiniert und möglichst reibungslos erfolgt. Weitere Befragungen entlang des Umstellungsprozesses sind bereits angekündigt. Ziel bleibt eine stabile, effiziente und europaweit einheitliche Einführung des neuen Abwicklungsstandards.