Der Abschied vom blauen Vogel war öffentlich, konsequent und endgültig inszeniert. Doch nun holt Elon Musks Plattform X die Vergangenheit ein. Ausgerechnet der Name Twitter, den der Tech-Milliardär nach der Übernahme demonstrativ abgelegt hatte, steht im Zentrum eines juristischen Schlagabtauschs. X verklagt ein kalifornisches Startup, das sich den traditionsreichen Namen und das ikonische Logo sichern will – und wirft ihm einen dreisten Markenraub vor.
Auslöser des Konflikts ist das Unternehmen Operation Bluebird. Es argumentiert, X habe den Namen Twitter faktisch aufgegeben, indem Musk die Plattform umbenannte, das Logo entfernte und öffentlich erklärte, mit der alten Marke abschließen zu wollen. Daraus folge, so das Startup, dass die Markenrechte gelöscht werden müssten. Operation Bluebird beantragte entsprechend beim US-Patent- und Markenamt die Freigabe des Namens und kündigte an, eine neue Plattform unter der Adresse Twitter.new aufzubauen.
X widerspricht dieser Darstellung entschieden. In der Klage heißt es, Operation Bluebird versuche, eine weltbekannte Marke zu stehlen, deren Wiedererkennungswert über Jahre hinweg aufgebaut worden sei. Die Umbenennung der Plattform und die Neugestaltung von App und Website bedeuteten keineswegs einen Verzicht auf die Markenrechte, argumentiert das Unternehmen. Zudem sei Twitter als Begriff weiterhin tief im Sprachgebrauch der Nutzer verankert: Noch immer werde von Tweets gesprochen, noch immer nutzten viele Menschen ganz selbstverständlich den alten Namen.
Der Streit berührt einen sensiblen Kern des Markenrechts: Wann gilt eine Marke als aufgegeben? Und reicht es aus, dass sie im öffentlichen Bewusstsein weiterlebt, obwohl sie vom Eigentümer nicht mehr aktiv genutzt wird? Genau an diesem Punkt sehen Experten eine Schwachstelle aufseiten von X. Der renommierte Stanford-Professor Mark Lemley hält es zwar für möglich, dass Musk die Rechte an Twitter behalten kann – allerdings nur, wenn das Unternehmen eine tatsächliche Nutzung nachweist oder glaubhaft macht, zur alten Marke zurückkehren zu wollen. Eine bloß symbolische Präsenz reiche dafür nicht aus.
Noch kritischer äußert sich der kalifornische Markenrechtler Mark Jaffe. Aus seiner Sicht spricht vieles dafür, dass X den Namen bewusst aufgegeben habe. Weder auf der Website noch in der Außendarstellung spiele Twitter noch eine Rolle, zudem habe der Eigentümer selbst öffentlich erklärt, dass die Plattform nicht mehr so heiße. All das könne vor Gericht schwer wiegen.
Während der Rechtsstreit seinen Lauf nimmt, schafft Operation Bluebird bereits Fakten: Unter Twitter.new können sich Nutzer seit einiger Zeit Profilnamen sichern. Nach Angaben des Startups wurden bereits mehr als 145.000 Nutzernamen beantragt – ein deutliches Signal dafür, wie groß die Anziehungskraft des alten Markennamens noch immer ist.
Der Fall zeigt, wie schwierig der radikale Bruch mit einer etablierten Marke sein kann. Was als Neuanfang gedacht war, entwickelt sich für X nun zu einem juristischen Kampf um die eigene Vergangenheit – und um die Frage, wem der berühmteste Vogel der Social-Media-Geschichte künftig gehören darf.