Die Finanzaufsicht BaFin hat der N26 Bank SE ein umfangreiches Maßnahmenpaket auferlegt. Hintergrund sind gravierende Mängel in der Geschäftsorganisation, die im Rahmen einer Sonderprüfung sowie bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 festgestellt wurden. Die Aufsichtsbehörde sieht zentrale Vorgaben des Kreditwesengesetzes verletzt und ordnet nun tiefgreifende Konsequenzen an.
Sonderbeauftragter überwacht Umsetzung
Kern der Entscheidung ist die Anordnung, dass N26 angemessene und wirksame Maßnahmen zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ergreifen muss. Zur Kontrolle der Umsetzung hat die BaFin einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Dieser soll fortlaufend überwachen, ob die Bank die Auflagen erfüllt, und der BaFin regelmäßig über den Fortschritt berichten.
Mängel bei Risiko-, Beschwerde- und Kreditmanagement
Nach Angaben der BaFin wies N26 insbesondere erhebliche Defizite im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts auf. Damit habe das Institut gegen die Anforderungen des § 25a Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen, der eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein wirksames Risikomanagement vorschreibt.
Eine solche Organisation soll sicherstellen, dass Banken Risiken frühzeitig erkennen, überwachen und angemessen steuern können. Genau daran habe es bei N26 gefehlt, so die Aufsicht.
Geschäftsbeschränkungen und höhere Eigenmittel
Neben organisatorischen Auflagen hat die BaFin auch zusätzliche Eigenmittelanforderungen festgelegt, um die aus den Mängeln resultierenden Risiken abzusichern. Zudem wurde das Geschäft der Bank gezielt eingeschränkt:
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Kein Neugeschäft mit Hypothekenkrediten in den Niederlanden
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Verbot der Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft
Diese Maßnahmen sollen die Risiken begrenzen, bis die Bank ihre Strukturen nachhaltig verbessert hat.
Anordnungen rechtskräftig
Die entsprechenden BaFin-Anordnungen sind seit dem 10. und 13. Dezember 2025 bestandskräftig. Sie stützen sich auf mehrere Vorschriften des Kreditwesengesetzes, unter anderem zu Organisationspflichten, Sonderprüfungen, Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen.
Vorbelastung durch Bußgeld
Bereits zuvor war N26 von der BaFin sanktioniert worden. Mit Bescheid vom 18. März 2025 verhängte die Aufsicht ein Bußgeld von 15.000 Euro, weil der Bankaufsicht nicht fristgerecht mitgeteilt worden war, dass der Aufsichtsrat einem Organkredit nicht ordnungsgemäß zugestimmt hatte. Der Bußgeldbescheid ist seit dem 8. April 2025 rechtskräftig.
Signal an den Fintech-Sektor
Der Eingriff der BaFin zeigt, dass auch digitale Banken und Fintechs den gleichen strengen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen wie klassische Institute. Wachstum und Innovation dürfen nicht zulasten von Risikokontrolle, Governance und gesetzlicher Compliance gehen.
Für N26 bedeutet das Maßnahmenpaket einen empfindlichen Einschnitt – und die klare Botschaft der Aufsicht, dass strukturelle Defizite im Bankbetrieb nicht toleriert werden.