Dark Mode Light Mode

FMA informiert über Bestandsübertragung: Getsafe Insurance AG übergibt Nicht-Lebensversicherungen an andsafe AG

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat bekanntgegeben, dass die Getsafe Insurance Aktiengesellschaft mit Sitz in der Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg (Deutschland) ihren Nicht-Lebensversicherungsbestand auf die andsafe Aktiengesellschaft, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster (Deutschland), übertragen hat.

Die Übertragung wurde mit 10. November 2025 wirksam und betrifft sämtliche entsprechenden Versicherungsverträge, die bisher bei Getsafe geführt wurden.

Rechte der Versicherungsnehmer

Gemäß § 31 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG) steht den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern ein Kündigungsrecht zu. Dieses kann ausgeübt werden, wenn Versicherte mit der Bestandsübertragung oder mit dem neuen Risikoträger nicht einverstanden sind.

Bedeutung der Bestandsübertragung

Bei einer Bestandsübertragung geht der gesamte Vertragsbestand eines Versicherers – inklusive sämtlicher Rechte und Pflichten – auf ein anderes Versicherungsunternehmen über. Für Versicherte bedeutet dies in der Regel:

  • ihre Verträge bleiben inhaltlich unverändert bestehen,

  • die Verwaltung und Schadensabwicklung erfolgt künftig durch das übernehmende Unternehmen,

  • und sie haben das gesetzlich garantierte Recht, auf Wunsch zu kündigen.

Mit ihrer Mitteilung schafft die FMA Transparenz über die Veränderung in der Versicherungslandschaft und informiert Kundinnen und Kunden über ihre Rechte im Zuge des Wechsels zu andsafe.

Hier die Original-Mitteilung der FMA Österreich:

Bestandsübertragung von der Getsafe Insurance Aktiengesellschaft auf die andsafe Aktiengesellschaft.

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Information

Die Getsafe Insurance Aktiengesellschaft mit Sitz Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg, Deutschland, hat ihren Nicht-Lebensversicherungsbestand auf die andsafe Aktiengesellschaft mit Sitz Provinzial-Allee 1, 48159 Münster, Deutschland, übertragen. Die Bestandsübertragung ist mit 10.11.2025 wirksam geworden.

Gemäß § 31 Abs 2 VAG 2016 besteht ein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Künstliche Befruchtung in Deutschland: Seit 1997 kamen fast 434.000 Babys dank Kinderwunschmedizin zur Welt

Next Post

Generali España überträgt gesamten Versicherungsbestand auf Generali Seguros – auch österreichische Verträge betroffen