Mit einem weitreichenden Gesetzespaket will die Bundesregierung künftig stärker gegen häusliche Gewalt vorgehen und Betroffene besser schützen. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig beschlossen, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vorsieht. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen, eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Kern der Reform ist die Möglichkeit für Familiengerichte, in sogenannten Hochrisikofällen eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Das Gerät überwacht die Bewegungen des Täters und schlägt Alarm, sobald er sich den festgelegten Schutzzonen einer betroffenen Person nähert. Das Opfer erhält ein Empfangsgerät, das vor einer Annäherung warnt, gleichzeitig wird die Polizei automatisch informiert. Spanien nutzt ein ähnliches System seit Jahren – mit nachweisbar geringerer Wiederholungsgefahr bei Partnerschaftsgewalt.
Neben technischer Überwachung sollen künftig auch verpflichtende Maßnahmen greifen: Familiengerichte können Täter zu Anti-Gewalt-Trainings oder einer Präventionsberatung verpflichten. Zusätzlich wird das Höchstmaß der Freiheitsstrafe bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen von zwei auf drei Jahre erhöht. Gerichte sollen außerdem einfacher Zugriff auf das nationale Waffenregister erhalten, um Risikofaktoren besser einschätzen zu können.
Der Handlungsdruck ist hoch. Laut Bundeskriminalamt wurden im vergangenen Jahr fast 266.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt – so viele wie noch nie. Die große Mehrheit der Betroffenen sind Frauen, 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt stammen aus dieser Gruppe.
Das Justizministerium plant darüber hinaus weitere Reformen, unter anderem beim Sorge- und Umgangsrecht. Ziel ist ein umfassender Schutz, der Betroffene frühzeitig entlastet und gefährliche Situationen entschärft, bevor sie eskalieren.