Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt Alarm: In jüngster Zeit wurden mehrere Fälle bekannt, in denen Betrüger im Namen der Aufsicht gefälschte Schreiben versenden. In diesen Briefen werden Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert, sich über ein angebliches Post-Ident-Verfahren zu legitimieren, um angeblich weiterhin am Zahlungsverkehr in Deutschland teilnehmen zu können.
Die BaFin stellt unmissverständlich klar:
➡️ Diese Schreiben stammen nicht von der BaFin.
➡️ Die Aufsicht kontaktiert privat Personen grundsätzlich nicht – weder per Brief noch über beauftragte Dritte.
Die Behörde warnt ausdrücklich davor, auf solche Aufforderungen einzugehen. Betrüger nutzten zunehmend den Namen seriöser Institutionen, um an persönliche Daten zu gelangen oder weitere betrügerische Schritte vorzubereiten.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher:
- jegliche Identitätsanforderungen, die angeblich von der BaFin stammen, ignorieren,
- keine Dokumente vorlegen,
- keine persönlichen Daten herausgeben
- und umgehend Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Mit ihrer Warnung erinnert die BaFin daran, wachsam zu bleiben – gerade dann, wenn Schreiben seriös aussehen oder unter dem Namen einer Behörde versandt werden.
Hier die Original-BaFin-Meldung:
Betrug: BaFin verschickt keine-Dokumente zu Post-Ident-Verfahren
Der Finanzaufsicht BaFin sind mehrere Fälle bekannt, in denen Betrügerinnen und Betrüger gefälschte Briefe im Namen der Aufsicht verschicken. Darin fordern sie Verbraucherinnen und Verbraucher auf, ihre Identität per Post Ident zu legitimieren, um weiterhin in Deutschland am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.
Die BaFin weist darauf hin, dass die Briefe nicht von ihr erstellt und versendet wurden.
Sie wendet sich nicht von sich aus an einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher und beauftragt auch keine Dritten mit der Kontaktaufnahme. Die BaFin rät, generell äußerst wachsam zu sein, wenn Dritte vorgeben, unter ihrem Namen zu agieren.
Die BaFin bittet alle Verbraucherinnen und Verbraucher, derartige Kontaktaufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.