Aktenzeichen: 10 IN 304/25
Die Auto Zollernalb GmbH aus Hechingen, ein regional bekanntes Autohaus mit Sitz in der Gammertinger Straße 34, sieht sich mit einer schweren wirtschaftlichen Krise konfrontiert. Das Amtsgericht Hechingen hat am 17. November 2025 erste tiefgreifende Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und weitere finanzielle Schäden zu verhindern.
Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 774352 geführt wird und von den Geschäftsführern Alexa Beck und Dennis Pridanzew geleitet wird, hat selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Nun wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, um die wirtschaftliche Situation zu prüfen und die Insolvenzmasse zu schützen. Mit dieser Aufgabe wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann aus Stuttgart betraut, ein erfahrener Sanierungs- und Restrukturierungsexperte. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über zentrale Vermögenswerte der Schuldnerin.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Anordnung, alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Autohaus zu stoppen. Gläubiger dürfen derzeit keine Konten oder Bestände pfänden, um sich zu bedienen. Darüber hinaus kann die Auto Zollernalb GmbH nicht mehr selbst über ihre Bankkonten verfügen. Die Verfügungsmacht über sämtliche Giroguthaben und Forderungen wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser ist zudem ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten, auf dem künftig alle Zahlungseingänge gesichert werden.
Der Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse erhalten: Er darf Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen und Auskünfte verlangen. Sein Ziel ist es, festzustellen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen – ein entscheidender Prüfpunkt für die wirtschaftliche Zukunft des Autohauses.
Für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet der gerichtliche Eingriff eine Phase der Unsicherheit. Ob das Autohaus weitergeführt, saniert oder abgewickelt wird, entscheidet sich erst nach Abschluss der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die nächsten Wochen werden darüber bestimmen, ob der Betrieb eine Chance auf Fortführung hat oder ob der wirtschaftliche Motor bereits endgültig zum Stillstand gekommen ist.