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FMA warnt vor „ZynexorAI“: Anbieter ohne Konzession bietet unerlaubt Wertpapiergeschäfte an
FMA warnt vor „Lex Holdings Limited“: Verdacht auf unerlaubte Wertpapiergeschäfte und mögliche Verwechslungsgefahr
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

FMA warnt vor „Lex Holdings Limited“: Verdacht auf unerlaubte Wertpapiergeschäfte und mögliche Verwechslungsgefahr

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Anlegerinnen und Anleger vor den Angeboten der Lex Holdings Limited, die über die Website lex-lim.com und die E-Mail-Adresse info@lex-lim.com auftritt. Das Unternehmen gibt einen angeblichen Sitz im Vereinigten Königreich an, verfügt jedoch über keine Erlaubnis, in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte zu erbringen.

Konkret darf die Lex Holdings Limited keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen, wie dies in § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) geregelt ist. Die FMA betont, dass das Unternehmen nicht beaufsichtigt wird und daher nicht berechtigt ist, in Österreich Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018.

Besonders weist die FMA auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem anderen, rechtmäßig tätigen Anbieter hin. Anlegerinnen und Anleger sollten daher genau prüfen, mit welchem Unternehmen sie tatsächlich in Kontakt stehen, bevor sie Gelder investieren oder personenbezogene Daten weitergeben.

Wie die Aufsicht betont, benötigen alle Anbieter von Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich eine ausdrückliche FMA-Erlaubnis. Dennoch treten regelmäßig nicht konzessionierte Anbieter am Markt auf, die sich durch ähnliche Namen, Logos oder Webadressen gezielt als seriöse Finanzinstitute tarnen.

Die FMA rät daher zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Online-Anlageplattformen und verweist auf ihre Unternehmensdatenbank, in der alle autorisierten Institute in Österreich öffentlich einsehbar sind.

Mit der Warnung zu Lex Holdings Limited setzt die FMA ihre konsequente Linie im Verbraucherschutz fort – und warnt einmal mehr vor den Risiken vermeintlich internationaler Anbieter, die ohne Genehmigung am österreichischen Finanzmarkt agieren.

 

Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten von Lex Holdings Limited

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor Angeboten der

Lex Holdings Limited
Web: lex-lim.com
E-Mail: info@lex-lim.com

mit angeblichem Sitz in: Vereinigtes Königreich

Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Anbieter wird hingewiesen.

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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