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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Illig, Bauer + Assoziierte Planungsteam GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht München am 10. November 2025 um 10:20 Uhr umfassende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der Illig, Bauer + Assoziierte Planungsteam für Hochbau und Städtebau GmbH beschlossen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 1513 IN 3988/25.

Die in der Bauerstraße 34 in 80796 München ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Sebastian Johannes Illig, ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 64535 eingetragen. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wandte sich das Unternehmen an das zuständige Insolvenzgericht, unterstützt durch die Kanzlei SGP SchneiderGeiwitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus München.

Zur Abwendung möglicher nachteiliger Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin wurde dem Unternehmen ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Dieses untersagt der Gesellschaft, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen – darunter fällt insbesondere auch das Einziehen von Außenständen. Ebenso wurde den Drittschuldnern ausdrücklich verboten, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten, es sei denn, eine Zustimmung des bestellten Insolvenzverwalters liegt vor.

Parallel zur Verhängung des Verfügungsverbots wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit der Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde Rechtsanwalt Thomas Klöckner betraut. Seine Kanzlei befindet sich in der Landsberger Straße 191, 80687 München, erreichbar unter der Telefonnummer 089-2123140 sowie per Fax an 089-21231430. Klöckner übernimmt nun die Sicherung und Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft.

Die angeordneten Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der §§ 21 und 22 Insolvenzordnung und dienen dazu, eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu klären und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München einzureichen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung oder deren Veröffentlichung im Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Wie das Verfahren fortgeführt wird, hängt nun von der weiteren Einschätzung des vorläufigen Verwalters sowie der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens ab. Bis dahin bleibt die Gesellschaft unter den strengen Auflagen des Insolvenzgerichts eingeschränkt handlungsfähig.

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