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DBWIH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Gericht ordnet Schutzmaßnahmen an
Staatsanwaltschaft Dortmund

DBWIH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Gericht ordnet Schutzmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 242/25 hat das Amtsgericht Amberg am 10. November 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Deutschen Beratungsgesellschaft für Wirtschaft, Industrie und Handel mbH (DBWIH) angeordnet. Das in Ammerthal ansässige Unternehmen, das im Handelsregister unter der Nummer HRB 2120 geführt wird, wird durch seinen Geschäftsführer Ottmar Mühlberger vertreten.

Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu sichern, wie es § 21 der Insolvenzordnung (InsO) vorsieht. Das Gericht reagierte damit auf den gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der DBWIH.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in Amberg, Kurfürstenring 4. Ab sofort sind jegliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dies umfasst insbesondere auch das Einziehen offener Forderungen, wodurch sichergestellt werden soll, dass Gläubiger gleichberechtigt behandelt und keine einseitigen Vermögensverschiebungen mehr vorgenommen werden können.

Diese Entscheidung bedeutet, dass die DBWIH aktuell nicht mehr frei über ihre liquiden Mittel oder Vermögensgegenstände verfügen darf, sondern sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit ihrem Vermögen der Kontrolle des gerichtlich bestellten Verwalters unterliegen. Zugleich wird dadurch signalisiert, dass das Insolvenzgericht die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als kritisch einstuft und vorläufige Eingriffe für notwendig hält.

Die nächsten Schritte werden zeigen, ob die DBWIH unter Aufsicht saniert werden kann oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter müssen sich vorerst auf eine Phase der Unsicherheit einstellen – verbunden mit der Hoffnung, dass unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters eine tragfähige Lösung entwickelt werden kann.

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