Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 80 IN 784/25 hat das Amtsgericht Bochum am 7. November 2025 um 11:04 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Astro Montage GmbH & Co. KG mit Sitz in der Breite Straße 7, 58452 Witten angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRA 8092 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Astro Verwaltungs GmbH (HRB 22213), deren Geschäftsführer Herr Boris Dzhuraev ist.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Schoß aus Witten bestellt. Die Maßnahme erfolgte gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) mit dem Ziel, das Vermögen der Schuldnerin vor einer möglichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage zu schützen.
Gemäß dem gerichtlichen Beschluss sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung soll gewährleisten, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder Gläubiger benachteiligt werden.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Astro Montage GmbH & Co. KG untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist stattdessen dazu ermächtigt, alle bestehenden Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Auch eingehende Gelder dürfen nur noch von ihm entgegengenommen werden. Die betroffenen Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser neuen Regelung zu leisten.
Außerdem hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsverfahren wurden einstweilen eingestellt. Mit dieser Maßnahme wird eine drohende Zerschlagung von Vermögenswerten abgewendet, um eine strukturierte und gerechte Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.
Die Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters stellt einen bedeutenden Schritt zur Klärung der finanziellen Verhältnisse und zur Sicherung der Insolvenzmasse dar. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen wird oder ob alternative Sanierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden können.