Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat das Verfahren wegen der Tötung eines Welses im fränkischen Brombachsee eingestellt. Der Fall hatte im Sommer für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, nachdem der große Fisch mehrfach Badegäste gebissen hatte. Tierschützer hatten daraufhin Anzeige wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei die Tötung des Tieres rechtmäßig gewesen. Der rund 1,50 Meter lange Wels habe zuvor wiederholt Menschen gebissen, die ihm zu nahegekommen waren. Der Fisch galt deshalb als potenziell gefährlich.
Ein zunächst eingesetzter Polizist hatte vergeblich versucht, das Tier mit mehreren Schüssen zu töten. Erst kurz darauf konnte ein Angler den Wels fangen und schließlich töten. Laut Ermittlern sei das Vorgehen gerechtfertigt gewesen, da ein akuter Gefahrenverdacht für Badegäste bestanden habe.
Die von Tierschützern eingereichte Anzeige sei geprüft, aber nicht weiterverfolgt worden, da weder unnötige Quälerei noch unverhältnismäßige Gewalt nachgewiesen werden konnten. Die Ansbacher Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass „die Abwehr einer konkreten Gefahr für Menschen Vorrang vor dem Tierschutz“ habe.
Mit der Einstellung des Verfahrens gilt der Fall um den sogenannten „bissigen Wels vom Brombachsee“ als abgeschlossen.