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FMA genehmigt Bestandsübertragung von ERGO an DONAU Versicherung im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung
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FMA genehmigt Bestandsübertragung von ERGO an DONAU Versicherung im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bescheid vom 14. Oktober 2025 die Übertragung des gesamten Bestandes an Versicherungsverträgen zur betrieblichen Kollektivversicherung von der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft (FN 101528g) auf die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group (FN 32002m) genehmigt.

Die Übertragung erfolgt zum 31. Dezember 2025 und wurde gemäß § 29 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) von der FMA bewilligt.

Rechte der Versicherungsnehmer bleiben gewahrt

Versicherungsnehmer, deren Verträge von dieser Bestandsübertragung betroffen sind, haben gemäß § 31 Abs. 2 in Verbindung mit § 95 VAG 2016 das Recht, ihre Verträge fristgerecht zu kündigen. Die FMA weist in diesem Zusammenhang auf die Wahrung der Rechte und Interessen der Versicherungsnehmer hin, insbesondere im Hinblick auf Informationspflichten und die Möglichkeit zur Ausübung des Kündigungsrechts.

Hintergrund der Maßnahme

Die Übertragung des Bestandes betrifft ausschließlich den Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung, einem Segment, das insbesondere für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge von Arbeitnehmern im Rahmen betrieblicher Vereinbarungen relevant ist. Durch die Integration in die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group sollen Kontinuität und Verwaltungssicherheit gewährleistet werden.

Weitere Informationen

Betroffene Versicherungsnehmer erhalten individuelle Mitteilungen durch die Versicherungsunternehmen. Die FMA empfiehlt, diese Schreiben aufmerksam zu lesen und sich bei Rückfragen direkt an den neuen Vertragspartner oder die FMA zu wenden.

Die FMA wird den Übertragungsprozess weiterhin aufsichtsrechtlich begleiten und auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften achten.

 

Hier die Original-Mitteilung der FMA Österreich:

Bestandsübertragung des gesamten Bestandes an Versicherungsverträgen zur betrieblichen Kollektivversicherung von der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft auf die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group

Veröffentlichungsdatum: |

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  • Information

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) genehmigt gemäß § 29 Abs. 1 VAG 2016 mit Bescheid vom 14. Oktober 2025 die Übertragung des gesamten Bestandes an Versicherungsverträgen zur betrieblichen Kollektivversicherung von der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft (FN 101528g) auf die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group (FN 32002m) zum Ablauf des 31.12.2025.

Gemäß § 31 Abs 2 iVm § 95 VAG 2016 besteht ein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer.

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