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BaFin warnt erneut vor DigitalBanking – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptogeschäfte

Lindsay_Jayne (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor den Angeboten des Anbieters DigitalBanking. Nach früheren Hinweisen auf die Website digitalbanking(.)us richtet sich die aktuelle Warnung nun auch gegen die Seite digitalbanking(.)cc.

Laut BaFin besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf diesen Webseiten ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Identität der Betreiber ist unbekannt, was die Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich erhöht.

Unerlaubte Kryptogeschäfte im Visier

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet – etwa den Handel, die Verwahrung oder die Beratung zu Kryptowährungen –, benötigt dafür eine Zulassung der BaFin.
Unternehmen ohne diese Genehmigung handeln unerlaubt und können von der Aufsicht untersagt oder strafrechtlich verfolgt werden.

Die BaFin weist darauf hin, dass immer wieder Plattformen im Internet auftauchen, die mit professionellem Auftreten und schnellen Renditeversprechen werben, tatsächlich aber keine offizielle Genehmigung besitzen.

So prüfen Sie die Seriosität eines Anbieters

Verbraucherinnen und Verbraucher können auf der offiziellen Website der BaFin über die Unternehmensdatenbank nachsehen, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Fehlt ein Eintrag, ist besondere Vorsicht geboten – selbst wenn die Plattform auf den ersten Blick professionell wirkt.

Besonders im Bereich Kryptohandel und Online-Investments nutzen Betrüger häufig ähnliche Domainnamen oder gefälschte Lizenzen, um Vertrauen zu erwecken.

Frühere Warnung und rechtliche Grundlage

Bereits am 12. September 2025 hatte die BaFin vor den Angeboten von DigitalBanking und der Website digitalbanking(.)us gewarnt.
Die nun ausgeweitete Warnung zeigt, dass die Betreiber offenbar weiterhin versuchen, ohne Zulassung Anleger zu gewinnen.

Die Mitteilung der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMG), das der Behörde die Veröffentlichung solcher Hinweise erlaubt, um Anlegerinnen und Anleger vor finanziellen Schäden zu schützen.

Fazit: Vorsicht vor scheinbar seriösen Online-Plattformen

Anlegerinnen und Anleger sollten grundsätzlich misstrauisch werden, wenn

  • hohe Renditen bei minimalem Risiko versprochen werden,

  • unklare Kontaktinformationen oder Offshore-Adressen auftauchen,

  • oder Zahlungen in Kryptowährungen verlangt werden.

Die BaFin rät, sich vor jeder Geldanlage umfassend zu informieren und im Zweifel professionelle Beratung oder die Unternehmensdatenbank der BaFin zu nutzen, um Betrugsversuchen vorzubeugen.

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