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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Schmidt & Scandale UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 509 IN 96/25

Das Amtsgericht Wuppertal hat am 24. Oktober 2025 um 17:36 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schmidt & Scandale UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz an der Ecke Herderstraße / Königstraße 190a, 42853 Remscheid, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 29781 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Maximilian Schmidt, wohnhaft Stursberg II 10, 42899 Remscheid, vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, mit Kanzleisitz in der Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid.

Mit dem Beschluss wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit liegt die Kontrolle über sämtliche wirtschaftlichen Entscheidungen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung beim Insolvenzverwalter.

Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft – also Kunden, Vertragspartnern oder anderen Schuldnern der UG – untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Neu ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Gleichzeitig untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schmidt & Scandale UG (haftungsbeschränkt). Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Vermögen der Gesellschaft vor der Entscheidung über die Insolvenzeröffnung geschmälert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen, die vorhandenen Vermögenswerte sichern und feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Sanierung oder geordnete Abwicklung gegeben sind.

Mit dem Beschluss vom 24. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Wuppertal die rechtlichen Schritte eingeleitet, um den Geschäftsbetrieb der Schmidt & Scandale UG (haftungsbeschränkt) unter insolvenzrechtlicher Aufsicht zu stellen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

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