Ein tragischer Vorfall im Sommer des vergangenen Jahres beschäftigt nun das Landesgericht Klagenfurt: In einem Pflegeheim in Velden am Wörthersee starb ein demenzkranker Bewohner, nachdem er offenbar Spülmittel getrunken hatte. Am Freitag beginnt der Prozess gegen die beiden Geschäftsführer des Heimbetreibers, denen grob fahrlässige Tötung vorgeworfen wird.
Laut Anklage soll der Mann Zugang zu einem unversperrten Unterschrank gehabt haben, in dem sich das Reinigungsmittel befand. „Einem Verband wird zur Last gelegt, durch mangelnde Vorkehrungen den Tod eines Heiminsassen verantworten zu müssen“, teilte das Landesgericht mit. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf Sicherheitsmängel in Pflegeeinrichtungen und die Verantwortung von Betreibern gegenüber besonders schutzbedürftigen Bewohnern.
Pflegeheim-Betreiber wegen Verbandsverantwortung angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Anklage nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erhoben – ein rechtlicher Sonderfall. Während in ähnlichen Fällen häufig einzelne Personen zur Verantwortung gezogen werden, wurde hier der Verband selbst angeklagt.
Der Mediensprecher des Landesgerichts, Richter Christian Liebhauser-Karl, erklärte, dass es sich zwar nicht um ein neues Gesetz handle, wohl aber um einen ungewöhnlichen Anwendungsfall:
„Neu ist, dass es in diesem Fall keine Verurteilung einer Einzelperson gegeben hat.“
Sollte das Gericht den Tatvorwurf bestätigen, droht dem Betreiber eine Verbandsgeldbuße, deren Höhe sich nach dem wirtschaftlichen Ertrag des Unternehmens richtet.
Tödlicher Vorfall löste Kontrolle und Auflagen aus
Etwa eine Woche nach dem Todesfall wurde die Heimaufsicht des Landes Kärnten von der Pflegeanwaltschaft über den Vorfall informiert. Eine umfassende Überprüfung der Einrichtung folgte – inklusive einer unangekündigten Begehung.
Bei dieser Kontrolle, so teilte das Land Kärnten mit, seien sämtliche Reinigungsmittel ordnungsgemäß versperrt gewesen. Dennoch zog die Behörde Konsequenzen: Es wurde ein Bescheid erlassen, der klar regelt, wie gefährliche Substanzen vor unbefugtem Zugriff zu lagern sind. „Die letzte Überprüfung fand erst vor Kurzem statt“, hieß es seitens der zuständigen Behörden.
Fragen nach Verantwortung und Systemversagen
Der Fall wirft Fragen nach den Sicherheitsstandards und Kontrollmechanismen in Pflegeeinrichtungen auf. Wie konnte es geschehen, dass ein demenzkranker Mann unbeaufsichtigt Zugang zu gefährlichen Chemikalien erhielt? Und warum wurden entsprechende Maßnahmen offenbar erst nach dem Todesfall verschärft?
Pflegeexperten kritisieren seit Jahren, dass in manchen Einrichtungen der Personalmangel und organisatorische Überforderung zu vermeidbaren Unfällen führen. Besonders Bewohner mit Demenz benötigen engmaschige Betreuung, da sie die Gefahren alltäglicher Gegenstände oft nicht einschätzen können.
Ein Fall mit Signalwirkung
Der Prozess in Klagenfurt könnte Signalwirkung für den gesamten Pflegesektor haben. Sollte der Betreiber schuldig gesprochen werden, wäre das ein deutliches Zeichen, dass Unternehmen im Pflegebereich auch als juristische Personen zur Verantwortung gezogen werden können – nicht nur einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Für die Angehörigen des Verstorbenen ist der Prozess ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt zur Aufklärung. Für die Pflegebranche insgesamt stellt er eine Mahnung dar, dass Sorgfaltspflichten nicht verhandelbar sind – besonders dort, wo Menschen ihr Leben in die Hände anderer legen.
Ein tragischer Unfall, der vermeidbar gewesen wäre – und nun zum Prüfstein für Verantwortung und Sicherheit in der Pflege wird.